Trattnigteich: Aussprache im September

Vorher: Der Trattnigteich auf einem Werbebild der Wörthersee Tourismus GmbH | Foto: www.woerthersee.com
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SCHIEFLING (vp). Die Wörthersee Tourismus GmbH (WTG) wird ein neues Foto vom Trattnigteich machen müssen. Das fiel einem aufmerksamen WOCHE-Leser auf. Eine Fichte direkt am Ufer wurde nämlich umgeschnitten. "Ist das ein rechtmäßiger Eingriff in die Natur?", fragt sich der Leser. Schließlich liegt der Trattnigteich im Landschaftsschutzgebiet Pyramidenkogel.

Verein fürs Auslichten zuständig

Der Baum befand sich auf öffentlichem Grund. Für das Fällen von einzelnen Bäumen bedarf es keiner Bewilligung, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft. Doch soll nicht die Gemeinde, sondern der ansässige Fischerverein den Baum gefällt haben. "Früher haben sich die Anrainer immer beschwert, wir würden beim Trattnigteich die Bäume nie stutzen etc. Wir haben dem Verein das Recht eingeräumt, nach Gutdünken zu stutzen. Der Fischerverein ist für Sauberkeit und das Auslichten beim Trattnigteich zuständig, hat auch schon im Auftrag von Anrainern forstliche Tätigkeiten durchgeführt", so Bgm. Valentin Happe.

Parkproblem

Dass - wie unser Leser berichtet - gegenüber des gefällten Baumes - auf Waldgrund ein Parkplatz entsteht, kommentiert Happe: "Der Grundeigentümer erlaubt das Parken dort. Das ist natürlich fraglich, was den Naturschutz betrifft. Jeder, der dort parkt, muss wissen, was er tut." Für die Fischer gäbe es eigentlich eine Vereinbarung, beim Landgasthof Trattnig parken zu dürfen.

Aussprache im September

Happe spricht von einem generellen Zwist zwischen Fischern und Badenden bzw. Anrainern am Trattnigteich. "Der Teich gehört allen und eine gegenseitige Rücksichtnahme muss möglich sein." Man sei gerade dabei, den Teich zu vermessen. "Wir wollen wissen, wie die Grenzen genau verlaufen. Dass eben nirgends ein Baum geschlägert wird, wo es nicht erlaubt ist. Doch derzeit verweigern noch zwei Anrainer eine Vermessung."
Im September will er sich mit allen Beteiligten für eine Aussprache zusammensetzen.

"Kulturelles Erbe"

Die Gemeinde arbeitet außerdem an einem überregionalen Interreg-Projekt für die nächste Förderperiode (bis 2020) mit den Gemeinden Keutschach und Maria Wörth, die ja nun auch Teil der Carnica-Region Rosental sind. Der Übertitel: "Kultuelles Erbe". "Das geht es um Natur und Kultur. Zuerst sammeln wir die Ideen dazu in den Gemeinden. Ab Herbst gibt es dann eine Arbeitsgruppe der drei Gemeinden, wo wir die Ideen zusammenführen."
Das Oberziel wäre eine gemeinsame Landesausstellung. Und auch der Trattnigteich ist - neben Attraktionen wie den Pfahlbauten am Keutschacher See und dem Kathreinkogel - ins Projekt miteinzubeziehen. Happe: "Möglich wäre ein Rundwanderweg. Wenn uns Grund zur Verfügung gestellt wird, wäre auch ein öffentlicher Parkplatz möglich."
Die Gemeinde sei bereit, Geld am Trattnigteich in die Hand zu nehmen. "Doch dazu muss der Wille der Anrainer gegeben sein."

Zur Sache: Bewilligungspflicht

Im Landschaftsschutzgebiet bedarf einer Bewilligung:
- die Errichtung von Gebäuden in Gebieten, für die kein Bebauungsplan besteht.
- die Änderung von Gebäuden, sofern sich die Änderung nicht auf das Innere bezieht, in Gebieten, für die kein Bebauungsplan besteht.
- die Errichtung von Mauern, ausgenommen solche, die unter die Bestimmung des § 2 der Kärntner bauordnung fallen.
- die Errichtung von gemauerten und betonierten Gerinnen.
- die Errichtung von Siloanlagen und oberirdischen Kläranlagen.
- die Errichtung von Flugdächern und Unterständen.
- die Errichtung von Aussichtstürmen und -warten.
- die Anschüttung von Sumpf- und Moorböden.
- die Vornahme von Anschüttungen in Gewässer.
- die Errichtung von Entwässerungsanlagen.
- die Errichtung von Einfriedungen, soweit sie nicht Weidezwecken oder dem Schutz forstlicher Jungkulturen dienen.
- die Errichtung von Freileitungen.

Vorher: Der Trattnigteich auf einem Werbebild der Wörthersee Tourismus GmbH | Foto: www.woerthersee.com
Nachher: Die Fichte beim Trattnigteich wurde umgeschnitten. Rechtmäßig, so Bgm. Valentin Happe
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