Lagunen-Projekt
Verwirrspiel um Millionen-Grundstückspoker geht weiter
Im Herbst Bohrungen, die endgültig Aufschluss über mutmaßliche Kontamination geben sollen. Gemeinderätin Gabriele Hadl (Grüne) geht davon aus, dass sich keine Altlasten auf Grundstück befinden und findet Verhalten beim Prüfprozedere von BH-Beamten Klaus Bidovec als "ungewöhnlich."
PÖRTSCHACH. Das wohl spektakulärste Bauprojekt am Wörthersee ist um eine Nuance reicher: Im Herbst kann der Projektwerber Tiefenbohrungen am Grundstück Buberlemoos in Pörtschach vornehmen. Geht es nach den Grundstücksbesitzern soll der Wörthersee auf einer Moorfläche unweit des Sees erweitert werden. Die Projektanten argumentieren, dass sich hier Altlasten befänden. Die Beseitigung des mutmaßlich dort befindlichen Sondermülls soll das Zünglein an der Waage für die weitere Projektierung im Pörtschacher Buberlemoos sein. Wie mehrfach kolportiert, soll hier nicht nur eine künstliche Lagune, sondern auch dementsprechend wertvoller Baugrund mit Seezugang entstehen.
Endgültig Sicherheit?
Dass Bohrungen für den Herbst durch einen ergangen naturschutzrechtlichen Bescheid genehmigt wurden, bestätigt Klaus Bidovec von der BH Klagenfurt Land. "Es wurde genehmigt, dass im Herbst Bohrungen durchgeführt werden dürfen.“ Diese sollen nun endgültig Aufschluss geben sollen, ob hier, wie es die Antragsteller behaupten, zu einer Kontamination des Bodens kommt. Da es sich um eine streng geschützte Feuchtfläche handelt, ist diese Bohrung genehmigungspflichtig.
Behördliche Entscheidung
Der Beamte hat wohl einer der diffizilsten und zugleich diffusesten Entscheidungen zu treffen. Laut Recherchen des Investigativjournalistens Franz Miklautz im Kärntner Monat könnte aus einem Moorgrundstück ein Grundstück mit einem Wert von 70 Millionen Euro entstehen.
Eine der schärfsten Kritikerinnen, die Pörtschacher Gemeinderätin Gabriele Hadl (Grüne), versteht eines nicht: "Wieso führt Bidovec ein Verfahren zur Altlastenentfernung? Es gilt doch als nachgewiesen, dass hier keine Altlasten sind. Unterstellt Bidovec dem Amtsachverständigen Michael Rabitsch, dass dieser nicht sachkundig sei?"
Gewissheit wird gefordert
"Die Antragsteller sind nach wie der Meinung, obwohl es ein Gutachten gibt, dass das Gegenteil besagt, dass sich hier Altlasten befinden. Hier muss ergänzend gesagt werden, dass der Gutachter bei einem Punkt zu dem Schluss kommt, dass das noch einmal untersucht werden muss. Das wird jetzt gemacht, dass man endgültig weiß, was Sache ist", sagt Bidovec. Damit meint Bidovec ein Privatgutachten der Antragsteller, daher will die BH diesen Sachverhalt nochmals prüfen.
Das Protokoll
Aus dem Verhandlungsprotokoll vom 11. Mai letzten Jahres wird Rabitsch laut dem Protokoll folgend zitiert: "Aufgrund meiner Erfahrungen von Untersuchungen und Altablagerungen im Raum Kärnten in den letzten 30 Jahren meines Berufslebens beim Amt der Kärntner Landesregierung kann ich davon ausgehen, dass zusätzliche Untersuchungen eines
Grundwasserkörpers zu keinen zusätzlichen Informationen führen werden."
Hadl vs. Bidovec
Hadl kann nicht nachvollziehen, wieso noch einmal eine Untersuchung durchgeführt wird. Für die Grünen-Gemeinderätin steht fest: "Die Altlasten sind ein Vorwand." Sie geht soweit, dass sie das Prozedere Bidovec "ungewöhnlich" zu bezeichnen. "Verwunderlich, dass Frau Hadl die Bohrungen kritisiert. Ich kann mich erinnern, dass sie Sorgen geäußert hat, dass hier eine Gefahr für das Wasser besteht", kontert Bidovec. Hadl wiederum: "Damals hatte die BH kundgemacht, hier sei eine Giftmülldeponie. Wir waren also beunruhigt. Leider hat die BH unseren Antrag auf Auskunft nicht zeitgerecht behandelt. Doch seit die Stellungnahme des Amtsgutachters bekannt ist, sind wir beruhigt. Die Frage bleibt, warum ihm die BH weniger glaubt als den Projektwerbern."
Schonende Bohrungen
Wie es mit Buberleemoos weitergeht, wird sich erst im Herbst nach der weiteren Expertise des Amtssachverständigen Rabitsch zeigen. Durch Auflagen ist sichergestellt, dass die Bohrungen schonend verlaufen. Die Durchführung wurde auch durch ein Naturschutzgutachten bescheinigt.
"Überwiegendes öffentliches Interesse"
"Es bedarf für die Bewilligung ein überwiegendes öffentlichen Interesses, damit die geplante Maßnahme umgesetzt wird. Sollte hier etwas sein, das, salopp gesagt weggehört, können wir von einem überwiegenden öffentlichen Interesse ausgehen. Dann könnte das Projekt genehmigt werden", sagt Bidovec. Wie hoch die Gefährdung, die ein "überwiegend öffentliches Interesses" rechtfertigt, sein muss, lässt sich vom Beamten nicht in Erfahrung bringen.
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