Maria Wörth: Wirbel um nicht angekaufte Kommunalsoftware
Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Perdacher wegen Übergehen von einstimmigem Gemeinderatsbeschluss.
MARIA WÖRTH (vp). Kürzlich hätte die Gemeinde Maria Wörth die Kommunalsoftware Infoma erwerben können, die nach EU-weiter Ausschreibung vom Land Kärnten als "die Zukunfts-Software" gesehen wird. Das Land sieht die Chance einer einheitlichen Software-Ausstattung der Gemeinden, weshalb 30.000 Euro als Förderung für die Anschaffung in Aussicht gestellt wurden. Doch für Maria Wörth ist die Frist für die geförderte Anschaffung verstrichen.
Kein Ankauf
Per Dringlichkeitsantrag wurde der Ankauf im Mai 2016 einstimmig beschlossen. Dringlich war das Thema deshalb, weil nur die ersten Antragsteller eine Landesförderung lukrieren hätten können. "Bei der letzten Gemeinderatssitzung im Juni habe ich eine Anfrage gestellt, wie es mit dem Ankauf aussieht", so SPÖ-Gemeinderat Andreas Krassnitzer. Schließlich sei die Frist für die Förderung verstrichen. "Als Antwort bekam ich von Bürgermeister Perdacher, es werde keinen Ankauf geben. Der Finanzverwalter habe gemeint, mit der neuen Software würde nur Chaos verursacht."
Aufsichtsbeschwerde
Krassnitzer versteht nicht, warum Perdacher einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss übergeht. Außerdem ortet er einen Schaden für die Gemeinde aufgrund der nicht genutzten Förderung.
FPÖ-GV Birgit Zemasch sieht das auch so. Sie hat eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt. Ein aufsichtsbehördliches Verfahren wurde eingeleitet. "Ich will nur, dass gesetzeskonform gearbeitet wird", so Zemasch, die sich weitere Schritte vorbehält, "sollte hier nichts herauskommen".
Beschluss nicht rechtens
Bgm. Markus Perdacher zu den Vorwürfen: "Es gibt Bedenken seitens des Finanzverwalters, die ich teile. Man kennt schließlich die neue Software nicht und erst vor ein paar Jahren wurde bei uns eine neue Software angekauft." Außerdem sei für den Ankauf keine Finanzierung im Plan vorgesehen gewesen. "Aus meiner Sicht war der Beschluss vor über einem Jahr nicht rechtens, da es keine Vorberatung im Gemeindevorstand gab", beruft sich Perdacher auf einen Paragraphen in der Allgemeinen Gemeindeordnung, wonach Dringlichkeitsanträge, die eine finanzielle Belastung der Gemeinde mit sich bringen, vorberaten werden müssten.
So werde er auch auf die Aufsichtsbeschwerde antworten.
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