Aufschiebende Wirkung für Handelsverbot mit Roten Thunfisch
Die Überfischung der Meere verursacht irreparablen ökonomischen und ökologischen Schaden.
EU-Staaten einigten sich auf Fangverbot und gleichzeitig für aufschiebende Wirkung des Verbotes
"Es ist positiv, dass sich die EU-Staaten endlich auf ein Fangverbot für den Roten Thunfisch geeinigt haben", so die SPÖ-EU-Abgeordnete Karin Kadenbach. Bedauerlich sei jedoch, dass es sich dabei um ein Handelsverbot mit aufschiebender Wirkung handle, denn durch die Verzögerung werde der Bestand des Roten Thunfisches oder Blauflossenthunfisches noch weiter dezimiert, meint Kadenbach und verweist darauf, dass zwischen 1957 und 2007 der Bestand des Roten Thunfisches im Mittelmeer bereits um 75 Prozent zurückgegangen sei.
Irreparabler Schaden für die Meere
"Mit ein wenig mehr Mut hätte der Rat die Tierart retten und Arbeitsplätze auf Dauer sichern können. Die aufschiebende Wirkung erhält zwar kurzfristig ein paar Fangflotten am Leben, auf längere Sicht werden diese jedoch nicht in der heutigen Form weiterbestehen können", bemerkt Kadenbach. "Auch Länder wie Frankreich, Italien oder Spanien müssen einsehen, dass die Überfischung der Meere einen irreparablen ökonomischen und ökologischen Schaden anrichtet", so die EU-Parlamentarierin, die Schattenberichterstatterin für Biodiversität ist, abschließend.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.