Asylwerber
90 weitere Personen in Grundversorgung untergebracht

In dieser Lagerhalle in Klagenfurt warten Asylwerber auf die Zuweisung in die Grundversorgung des Landes. | Foto: MeinBezirk.at
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Seit der Vorwoche wurden 90 weitere Asylwerber vorübergehend in der Landesgrundversorgung untergebracht. Bis Jahresende sollen weitere Plätze geschaffen werden.

KÄRNTEN. Für Aufsehen sorgten vergangene Woche Berichte über eine Lagerhalle in Klagenfurt, in der Asylwerber von der Bundesasylbehörde bis zu einer Aufnahme in die Grundversorgung des Landes notdürftig untergebracht werden. So wurde Kritik laut, dass es keine Duschen gebe und es "eiskalt" sei. Damals kündigte die in Kärnten für das Flüchtlingswesen zuständige Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) im Gespräch mit dem Ö1 Morgenjournal an, bis zum 22. November weitere Plätze in der Landesgrundversorgung zu schaffen. Dies ist nun geschehen. "90 zusätzliche Personen wurden in der Landesgrundversorgung untergebracht", teilt das Büro von Schaar auf Anfrage mit. 

Zumindest weitere 120 Personen bis Jahresende

Bis Jahresende sollen nach aktueller Prognose zumindest weitere 120 Personen zusätzlich in der Landesgrundversorgung untergebracht werden. Dies hängt unter anderem davon ab, wie schnell sich ein Vertrag mit potenziellen Quartiersgebern abschließen lässt. Das Land Kärnten überprüft auf Basis der jeweils gesetzlichen Bestimmungen alle einlangenden Quartiersangebote im Rahmen eines kärntenweit einheitlichen Vergabeverfahren.  Werden alle Anforderungen für das Betreiben eines Quartiers erfüllt, wird der Betrieb einer Asylunterkunft genehmigt. Derzeit liegen Quartiersangebote im Rahmen von rund 120 Plätzen vor. Kommen Quartiersangebote hinzu, könne sich diese Zahl natürlich erhöhen, teilt das Büro von Landesrätin Schaar weiterhin mit.

Vorübergehende Grundversorgung

Die Unterbringung von Asylwerbern in Kärnten ist im Kärntner Grundversorgungsgesetz geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die vorübergehende Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die sich in Kärnten aufhalten, zu gewährleisten, regionale Ausgewogenheiten bei der Unterbringung anzustreben und Rechtssicherheit für die betroffenen Fremden zu schaffen. Konkret umfasst das Gesetz folgende Personengruppen: Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen.

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