Osterfeuer
Brauch: Darauf müssen Sie achten
Das Osterfeuer verlangt eine Anmeldung plus Vorsichtsmaßnahmen.
KLAGENFURT. Ostern rückt näher und somit auch das traditionelle Osterfeuer. Was dabei nicht vergessen werden darf, ist die rechtzeitige Anmeldung. Die Anträge dafür stehen online ab sofort unter www.klagenfurt.at sowie auf www.berufsfeuerwehr.at zur Verfügung oder können im Bürgerservicebüro im Rathaus oder direkt bei der Berufsfeuerwehr abgeholt werden.
Anmeldungsablauf
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss bis spätestens vier Werktage vor Entzünden des Feuers per Post der Berufsfeuerwehr /Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei, Hans-Sachs-Straße 2, oder per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at übermittelt werden. Eine Abklärung vor Ort muss ebenfalls erfolgen, um ein sicheres Osterfeuer zu schaffen. Ein Termin muss vorab telefonisch vereinbart werden.
Maßnahmen treffen
Gemäß der Verordnung müssen einige Maßnahmen getroffen werden, bevor das Osterfeuer starten kann. Das Feuer darf keine Gefährdung für bauliche Anlagen oder brennbare Gegenstände darstellen. Lediglich unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft dürfen für die Beschickung des Feuers verwendet werden, eine Löschhilfe muss bereitstehen. Das Areal muss vorab nach Kleintieren abgesucht werden, die sich verkrochen haben könnten. Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht sowie ohne Rauch- und Geruchsbelästigungen erfolgen. Bei Wind, Niederschlag und Funkenflug sowie bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen. Im Brandfall muss umgehend der „Feuerwehr-Notruf 122“ gewählt werden. (hzi)
Zur Sache:
Osterfeuer St. Martin/Klagenfurt: 30. März um 20 Uhr / Feuerwehrplatz 1
Osterfeuer Brauchtumsverein Pokeritsch an der alten Stadtgrenze: 30. März ab 18 Uhr
Feuer in Feuerschalen: Feuerwehr Emmersdorf: 30. März ab 18 Uhr
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