Kärnten lenkt im Streit um Mindestsicherung ein

Mit 1. 10. 2010 soll die Mindestsicherung inkraft treten. Landesräte fordern Mindestsicherung 14 Mal

Kärnten hat am Montag beim Landes-Sozialreferententreffen in Salzburg im Streit über die Mindestsicherung eingelenkt. Der Bund hat bei der Notstandshilfe und der Krankenversicherung für alle Sozialhilfeempfänger Zugeständnisse gemacht. "Daher bin auch ich im Gegenzug bereit unsere Mindestsicherung schrittweise dem geplanten Bundesmodell anzupassen", erklärte Kärntens Soziallandesrat Christian Ragger (BZÖ). Bisher hat sich Kärnten gegen das Bundesmodell gesperrt. Sozialminister Rudolf Hundstofer (SPÖ) habe in Aussicht gestellt, dass die Notstandshilfe für alle Berechtigten verbessert werde. Weiters habe er versprochen, dass die E-Card für alle Empfänger der Mindestsicherung kommen werde, hieß es in der Aussendung. Für die Betroffenen in Kärnten gebe es laut Ragger nach einer ersten Berechnung damit rund vier Millionen Euro im Jahr mehr. "Da diese Verbesserungen laut Sozialminister aber nur zur Auszahlung kommen, wenn die bundesweite Mindestsicherung eingeführt werde, will Kärnten einer solchen Lösung nicht im Wege stehen", erklärte Ragger.
Das Inkrafttreten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist mit 1. September 2010 geplant. An diesem Termin soll sich auch nichts mehr ändern.
Landesräte fordern Mindestsicherung 14 Mal
Die Sozialreferenten beharren darauf, dass die Mindestsicherung - wie ursprünglich geplant - 14 mal ausbezahlt werden soll und nicht, wie im Ministerrat beschlossen, nur zwölfmal. Sie sind einstimmig an den Sozialminister herangetreten, mit dem Finanzminister weiter zu verhandeln, wobei dabei die Daten und Zahlen der einzelnen Länder nochmals abgeglichen werden sollen.
Eine Einigung zwischen den unterschiedlichen Kostenschätzungen solle erzielt werden. Die Bundesländer stünden zur ursprünglichen 15a-Vereinbarung und könnten sich auch einen Stufenplan bis 2012 vorstellen. Die Sozialreferenten sprachen sich weiters einhellig für das - im Ministerratsbeschluss enthaltene - Verschlechterungsverbot aus.
400.000 Österreicher in akuter Armut
Rund 400.000 Österreicher leben in akuter Armut, davon 43.500 Kinder und Jugendliche. Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll ein bundesweit einheitliches System zur Armutssicherung eingeführt werden, dabei soll es zur Verbesserung der Sozialhilfe der Länder auf ein einheitliches Mindestniveau in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes kommen. Wenn zum Beispiel jemand 549 Euro Sozialhilfe bekommt, dann soll die Differenz zu den 733 Euro von den Ländern ausgeglichen werden, betonte der Sozialminister.
Hundstorfer lobt "Meilenstein"
Die Mindestsicherung sei ein Meilenstein der Harmonisierung der Sozialhilfe. Derzeit gibt es keine einheitliche Regelung - sie ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wesentliche Bereiche der Sozialhilfe werden harmonisiert: Ein Herzstück dabei ist der Einbezug nicht krankenversicherter Bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung sowie einheitliche Regressbestimmungen, einheitliche Mindeststandards in der Leistungshöhe und ein einheitliches eigenes Verfahrensrecht.

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