Neues Kärntner Heimgesetz in Begutachtung
Einige Neuerungen sind darin enthalten, etwa das Zutrittsrecht bei Verdacht auf illegale Pflegeheime oder ein verpflichtendes Qualitätssystem für alle Einrichtungen.
KÄRNTEN. Mit heute ist das novellierte Kärntner Heimgesetz in Begutachtung gegangen. Die wichtigsten Neuerungen, die folgend beschrieben werden, sind Resultat langer Forderungen, so Gesundheitsreferentin LH-Stv. Beate Prettner. Vier Wochen läuft die Begutachtungsphase. Das neue Gesetz könnte Anfang März 2017 in Kraft treten.
* Zutrittsrecht beim Verdacht von illegalen Pflegeeinrichtungen
Eine illegal betrieben Einrichtung in Pörtschach sorgte kürzlich für Wirbel. "Bislang sind dem Land in solchen Fällen die Hände gebunden. Mit dem neuen Heimgesetz wird es uns in Zukunft möglich sein, Verdachtsfällen adäquat nachgehen zu können", so Prettner.
Bei Verwaltungsübertretungen werden weiters die Geldstrafen intensiviert. Bis jetzt sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Die Novelle sieht einen Strafrahmen zwischen 3.000 und 30.000 Euro vor.
* Verpflichtendes Qualitätsmanagement
Ein Qualitätsmanagement-System soll in Zukunft für alle Altenwohn- und Pflegeheime verpflichtend sein, bisher war es freiwillig. 2015 startete bereits eine Qualitätsoffensive, 35 Einrichtungen haben seitdem ihre Qualitätsschulungen beendet. 15 Häuser sind noch mitten im Prozess, das Land fördert die Schulungen mit 4.980 Euro pro Heim. Langfristig gibt es das Ziel, dass alle Kärntner Heimbetreiber das nationale Qualitätszertifikat NQZ erreichen.
* Bewilligung innovativer Projekte
Prettner: "Fakt ist: Gerade die Pflegewissenschaft führt laufend zu neuen Erkenntnissen und damit zu neuen Pflegekonzepten und Betreuungsformen. Diese Innovationen möglichst unbürokratisch zu erlauben, ist Ziel dieser Novellierung." Die Bewilligung wäre befristet auf fünf Jahre mit Option auf Verlängerung. Beispiele für solche "innovative Projekte" sind "Green Care"-Aktivitäten mit tiergestützten oder gartentherapeutischen Maßnahmen oder neue Formen von Wohngemeinschaften.
* Erstellung einer Pflegedatenbank
Damit wäre jede Einrichtung verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank einzutragen. Das Land könnte so auf Knopfdruck Auslastungen abfragen und so die Versorgung bedarfsgerecht und kosteneffizient steuern.
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