AK-Info: Beim Weihnachtseinkauf kein gesetzliches Recht auf Umtausch
Die Arbeiterkammer gibt Tipps zu Umtausch und Rückgabe.
Weit verbreitet ist der Irrtum, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe von im Geschäft gekaufter Ware gibt. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) raten zur Aufbewahrung des Kassabons. Ein möglicher Umtausch sollte bereits beim Kauf auf der Rechnung vermerkt werden. Meist könne man nur etwas Anderes aus dem Sortiment wählen oder man erhalte einen Gutschein. AK-Konsumentenschützerin Angelika Wurzer: "Voraussetzung für den Umtausch oder die Rückgabe einwandfreier Ware ist bei fast allen Geschäften die Vorlage des Kassabons."
Anspruch auf Gewährleistung
Manche Produkte müssen originalverpackt oder unbenutzt sein, um für einen Umtausch in Frage zu kommen. Davon ausgeschlossen sind fast überall entsiegelte CDs, DVDs oder Computerspiele, Maßanfertigungen oder preisreduzierte Ware. Ist das Geschenk mangelhaft, gilt grundsätzlich der gesetzliche Anspruch auf Gewährleistung. Der Händler muss die Ware also tauschen, kostenlos reparieren, den Preis mindern oder das Geld zurückgeben.
Achtung bei Onlineshops
Beim Online-Shopping muss man auf eine korrekte Adresse des Anbieters achten. Seriöse Shops erkennt man am Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen. Es gilt beim Onlinekauf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht mit Ausnahme von bestimmten Waren (entsiegelte CDs, Freizeitdienstleistungen etc.). Wurde das Rücktrittsrecht nicht ordentlich an den Kunden kommuniziert, verlängert sich die Frist um weitere zwölf Monate.
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen. „Ich empfehle, auffällig günstige Angebote von Markenprodukten kritisch zu hinterfragen sowie auf den Gesamtpreis inklusive Nebenkosten zu achten“, erklärt Wurzer.
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