Jede Tüte Eis braucht einen Kassenbon

Viele Freunde hat sich die Bundesregierung mit der Registrierkassenpflicht nicht gemacht. Gerade den Inhabern von Klein- und Mittelbetrieben treibt das Gesetz die Zornesröte ins Gesicht. Für jede Kleinigkeit muss (!) ein Bon ausgedruckt werden – egal ob es ein Gläschen Mineralwasser oder ein Semmerl vom Bäcker ist. Der Klagenfurter Jungunternehmer Tom Truppe bringt es auf den Punkt: "Kunden werden mit etwas zwangsbeglückt, das sie gar nicht wollen."

Ein Bon für 1,20 Euro

Truppe, der gemeinsam mit der Familie an vier Standorten in Klagenfurt Eisspezialitäten anbietet, weiß aus Erfahrung: Für die kleine Tüte, die 1,20 Euro kostet, verlangt niemand einen Bon. Auch bei größeren Bestellungen funktionierte es bislang ohne zusätzlichen Materialaufwand. "Auf Nachfrage wurde natürlich ein Bon ausgehändigt, denn in der Kasse läuft die Registrierung sowieso mit", so der Klagenfurter Eisguru.

Enorme Kosten

Jetzt genügt der Finanz das analoge System aber nicht mehr – alle Umsätze müssen für eine schnellere Kontrolle digital erfasst werden. Kassen, die nur sechs bis sieben Jahre alt sind, muss Truppe deshalb austauschen: "Ich bin gerade auf der Suche nach der besten Variante, das neue System muss schließlich zuverlässig sein. Einen Computerabsturz kann ich mir nicht leisten." Der junge Unternehmer rechnet mit Kosten bis zu 7.000 Euro. Hinzu kommen höhere Kosten für das Kassenpapier und die Anschaffung von größeren Müllkübeln. "Es ist eigentlich reine Papierverschwendung", sagt Truppe. Der Sauberkeit rund um seine Geschäfte wird das neue System wohl kaum von Nutzen sein. Truppe steht hier stellvertretend für viele Unternehmer, die das neue Gesetz mit voller Härte trifft. Gastronomen, Fieranten und kleine Marktstandler – jeder Cent muss boniert werden.

Mehrarbeit für Mitarbeiter

Truppe gibt aber auch zu bedenken, dass das neue Gesetz eine Mehrarbeit für die Mitarbeiter bedeutet. Gerade beim Eisverkauf, bei dem pro Tag hunderte Tüten über den Ladentisch gehen, sei jeder zusätzliche Handgriff nicht zu unterschätzen. Gleiches gilt für jedes andere Gastgewerbe. Mit Ende März endet die Schonfrist, dann muss jeder Unternehmer zur Zetterlwirtschaft übergehen.

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