"Monsterbau" darf bleiben
Fast sechs Jahre lang haben AnrainerInnen gegen eine mittlerweile im Rohbau befindliche Wohnanlage in der Hermannstraße gekämpft. Ihre Beschwerde wurde nun vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen.
KLOSTERNEUBURG (cog). Die Anrainergemeinschaft Hermannstraße ist baurechtlich durch alle Instanzen gegangen und hat gegen die Umwidmung eines Grundstückes seitens der Gemeinde gekämpft. Auf dem Areal neben der Neuen Mittelschule wurde der Gemeinnützigen Wohngenossenschaft "Schönere Zukunft" die Bewilligung zum Neubau einer Wohnhausanlage mit 49 Wohnungen, zwei Ordinationen und einer Tiefgarage erteilt. Nach Ansicht der BaugegnerInnen ist die erlaubte Bebauungshöhe von knapp 15 Metern in dem Altortgebiet nicht gesetzeskonfrom, weil es das Ortsbild störe. Außerdem fürchten sie, dass der Bau mehr als die zumutbare Lärm-, Geruchs- und Staubbelästigung mit sich bringen wird.
"Ein Schlag ins Gesicht"
"Nun stehen wir ziemlich fassungslos am Ende dieses Weges", so Anrainerin Christine Kroiss. Fassungslos vor allem deswegen, weil die Beschwerde der Bau-Gegnerschaft wegen Aussichtslosigkeit ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt wurde – eine Möglichkeit, die erst seit heuer besteht. Kroiss: "Das ist ein echter Schlag ins Gesicht der BeschwerdeführerInnen. Diese Novelle ist fast ein Freibrief für Bauwerber. Dass wir einfach abgewimmelt wurden, ist schon frustrierend und wir sind auch sehr schockiert, wie einfach es auf legalem Wege nun möglich ist, Beschwerden abzudrehen."
Kleine Erfolge erkämpft
Die AnrainerInnen ziehen jedoch nicht nur eine negative Bilanz. Immerhin gab es kleine Erfolge wie die Reduzierung des Baus um ein Stockwerk oder das Hinauszögern des Baustarts um vier Jahre. "Wir haben uns das Monsterprojekt nicht einfach so hinknallen lassen", meint Kroiss, das sei eine gewisse Genugtuung. 24.000 Euro hat der Kampf gegen den Wohnbau gekostet. Das Geld wurde privat beigesteuert – je nach eigenen Möglichkeiten – und teilweise auch über Spendenaktionen lukriert. "Ich kann es anderen Betroffenen nur raten, sich zu wehren, wenn finanzielle Möglichkeiten bestehen", betont Kroiss. "Besonders dann, wenn man nicht alleine kämpft." Die AnrainerInnen der Hermannstraße habe von dem gemeinsamen Gegener jedenfalls profitiert: "Die Hausgemeinschaft und die Nachbarschaft ist zusammengewachsen."
Gegen den Bescheid des Verfassungsgerichtshofes ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig, die Beschwerde ist damit endgültig gescheitert.
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