Bausperre für Teilbereiche

Foto: Karin Zeiler

STADT KLOSTERNEUBURG (red.) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg geht bei der Verbesserung des Ortsbildschutzes für die Siedlungsgebiete einen nächsten Schritt und hat in seiner Sitzung am Freitag, 02. Oktober 2015, für Teilbereiche des Gemeindegebietes eine Bausperre zur Überprüfung der Bebauungsbestimmungen (Bebauungsweise, -höhe, und -dichte) im Bebauungsplan erlassen.

Verbesserung des Ortsbildes

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat es sich zum Ziel gemacht, das vorhandene Erscheinungsbild der Stadt zu erhalten und zu verbessern. Dazu wurde bereits in einem ersten Schritt vom Gemeinderat Schutzzonen, erhaltungswürde Altortgebiete und Ortsbildzonen für bauhistorisch und -kulturell erhaltenswerte Siedlungsbereiche im Bebauungsplan verordnet. In einem weiteren Schritt sollen nun die Bebauungsbestimmungen in Teilbereichen des Gemeindegebietes überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.
Dabei wird untersucht, ob eine aufgrund der derzeit rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen mögliche Bebauung auch in einem ausgewogenen Verhältnis mit der Struktur bestehender Bauwerke im Bezugsbereich stehen würde. Wäre diese Bedingung (im Sinne des § 56 NÖ Bauordnung 2014) nicht gegeben, so soll durch eine Änderung der Bebauungsbestimmungen sichergestellt werden, dass sich neue Bebauungen harmonisch in den Umgebungsbestand einfügen.

Neuordnung durch Bausperre

Dem Vorsorgeprinzip folgend, wurden die von der nun erlassenen Bausperre betroffenen Teilbereiche ermittelt, um dem örtlichen Entwicklungskonzept folgen zu können. Durch die Bausperre soll nun sichergestellt werden, dass während dessen Geltungsdauer keine Bauvorhaben errichtet werden, die dem angestrebten Ziel widersprechen. Allerdings dürfen Bereiche, in denen eine Verdichtung aufgrund der Lage und der Versorgesituation vorteilhaft ist, trotzdem bebaut werden.
Ausnahmen von der Bausperre werden erteilt, wenn durch das Bauvorhaben der Zweck der Bausperre nicht gefährdet wird. Bauverfahren, die im Zeitpunkt der Kundmachung (02. Oktober 2015) der Bausperre bereits anhängig waren, werden durch die Bausperre nicht berührt.

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