Ergebnisse der Volksbefragung

- Christiane Rille-Pfeiffer und Dieter Maurer von der Bürgerinitiative besuchten verschiedene Wahlsprengel (im Bild: Caritas-Heim in Weidling) als Wahlzeugen.
- hochgeladen von Cornelia Grobner
Jein zur Feuerwehr, Nein zum Golfplatz, Nein zu Stollhof-Umwidmung, Nein zu den Kreindlhof-Widmungsplänen, Nein zur Kläranlage zu Grünland, Ja zu mehr Bürgerbeteiligung, Ja zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen, Ja zu einem ökologischen Finanzausgleich.
Von 26.217 Stimmberechtigten gaben 10.434 Bürger ihre Stimme zu den Fragen des Gemeinderates und der Bürgerinitiative ab, das ist eine Beteiligung von 39,8 Prozent – eine hohe Wahlbeteiligung für eine Volksbefragung.
Bericht: Mehrheit will Grün statt Golf
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Ergebnis der Fragen vom Gemeinderat
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg in der Brandmayerstraße 2 mit einer Gesamtgröße von 2,8852 ha eine Teilfläche von 0,2685 ha im Bauland- Sondergebiet/Feuerwehr widmen, damit dort ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden kann?
JA: 54,64 %
NEIN: 39,95 %
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg beim „Stollhof“ an der Kierlinger Straße B 14 mit einer Gesamtgröße von 3,2944 ha folgende Widmungen vornehmen: 0,6777 ha in Bauland-Kerngebiet, 0,0756 ha für einen Radweg und 2,5124 ha in Grünland-Freihaltefläche für ein Hochwasser- Rückhaltebecken?
JA: 37,25 %
NEIN: 55,29 %
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg Flächen im Ausmaß von 75,4 ha, die an das Reha-Zentrum „Weißer Hof“ angrenzen, von Grünland-Land- und Forstwirtschaft und Bauland-Sondergebiet für die Errichtung eines Golfplatzes in Grünland-Sport/Golf widmen?
JA: 26,78 %
NEIN: 68,38 %
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg die an den „Kreindlhof“ (Albrechtstraße) angrenzende Fläche im Ausmaß von 2,1761 ha, die bereits im Jahr 2004 im örtlichen Entwicklungskonzept als Stadtentwicklungsgebiet verordnet wurde, in Bauland- Kerngebiet widmen?
JA: 33,67 %
NEIN: 58,17 %
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg die Flächen, auf denen sich die Kläranlage und der Recyclinghof in einer Gesamtgröße von 2,720 ha befinden, in Grünland- Abfallbehandlungsanlage mit dem Zusatz Altstoffsammelzentrum widmen, um die Baulandreserve der Stadtgemeinde für Erweiterungen von Schulen, Kindergärten oder Feuerwehrhäuser abzusichern?
JA: 34,75 %
NEIN: 57,86 %
Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg bei grundsätzlichen Veränderungen in Bereichen Raumplanung, Flächenwidmung und Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligungen vorsehen?
JA: 82,09 %
NEIN: 10,86 %
Ergebnis der Fragen der Bürgerinitiative
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brunnenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?
JA: 25,89 %
NEIN: 55,68 %
Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass der Grundsatzbeschluss vom 4.3.2011 „Neubau Feuerwehrhaus FF Weidling“ am jetzigen Standort umgehend realisiert wird?
JA: 50,76 %
NEIN: 30,36 %
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Stollhof“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?
JA: 19,94 %
NEIN: 63,68 %
Soll die Stadtgemeinde die für den Bau des geplanten Golfplatzes benötigten Flächen rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ für die Realisierung des Golfplatzprojektes umwidmen?
JA: 19,43 %
NEIN: 67,08 %
Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass für die Klosterneuburger Landwirte ausreichende Flächen – insbesonders rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ – zur wirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?
JA: 64,48 %
NEIN: 16,64 %
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung des Grünlandes (Weingärten) auf den „Kreindlhof-Gründen“ beschließen,damit dort gebaut werden kann?
JA: 22,65 %
NEIN: 60,40 %
Soll die Stadtgemeinde Flächen, die keinerlei Merkmale eines tatsächlichen Grünlandes aufweisen (wie Kläranlage, Recyclinghof, etc.) in Grünland umwidmen, damit tatsächliche Grünlandflächen zur Verbauung in Bauland umgewidmet werden können?
JA: 19,40 %
NEIN: 63,18 %
Soll die Stadtgemeinde – um den derzeitigen Umwidmungsdruck zu verringern – an Bund und Länder mit der Forderung nach einem „ökologischen Finanzausgleich“ herantreten?
JA: 60,69 %
NEIN: 14,79 %
Die fehlenden Prozente auf 100 wurden jeweils als ungültige Stimmabgaben gewertet bzw. sind Enthaltungen.
(zuletzt aktualisiert: Montag 14.00 Uhr)
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