Frage nach Stadtzukunft
Soll Klosterneuburg eigentlich ein eigenes Statut anstreben? Eine Expertin vom Städtebund rät davon ab.
KLOSTERNEUBURG (cog). Wenn von einer schlanken Verwaltung und Strukturreformen die Rede ist, fällt in Niederösterreich oft unbedacht der Splitterbezirk Wien-Umgebung.
"Eine Identitätsfrage"
Gedanken über Bezirksfusionen, wie sie etwa in der Steiermark stattgefunden haben, wollen LokalpolitikerInnen erst gar nicht zu Ende denken – ein absolutes No-Go für den Klosterneuburger Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) wäre etwa ein TU-Kennzeichen: "Das ist eine Identitätsfrage." Grundsätzlich will er sich möglichen Einsparungen im Rahmen einer Strukturreform aber nicht querlegen: "Es darf nur für uns kein Nachteil entstehen, denn dann verschiebt man die finanzielle Belastung nur von einer Ebene auf die andere."
Unattraktives Statut
Als mögliche Lösung für Klosterneuburg geistert immer wieder die Statutarstadt-Variante durch Gemeindekremien und Medien. Eine wirklich anzustrebende Option erscheint die Beantragung eines eigene Statuts jedoch nicht, klingt es aus dem Städtebund. Nicht ohne Grund gibt es seit 1964 (Wels) keine weitere Umwandlung einer Gemeinde in eine Statutarstadt.
Von einer Aufwertung kann heutzutage aufgrund finanzieller Benachteiligung kaum mehr die Rede sein. Denn die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Erfüllung der Aufgaben als Bezirksverwaltungsbehörde ergeben, würden nicht oder nur unzureichend abgegolten, so Silvia Stefan-Gromen vom Städtebund. Bürgermeister Schmuckenschlager betont jedoch, dass es weniger um das Statut an sich gehe: "Sollte eine neue Aufteilung passieren, dann wollen wir sichergehen, dass Klosterneuburg keinen Nachteil hat. Derzeit profitieren wir von den kurzen Wegen zur Bezirkshauptmannschaft. Da könnte man vielleicht einen Weg finden, dass wir als Gemeinde einen Teil der BH-Agenden übernehmen."
Bezirkshauptmann Wolfgang Straub ist von den in regelmäßigen Abständen aufkeimenden Debatten mittlerweile gelangweilt bis genervt: "Das Gerücht gibt es jedenfalls seit 1958."
ZUR SACHE
Statutarstädte. In NÖ sind Waidhofen an der Ybbs, Krems, Wiener Neustadt und St. Pölten Statutarstädte. Österreichweit gibt es 15. Es handelt sich dabei um bevölkerungsreiche Städte mit überregionaler Bedeutung und rechtlichen Besonderheiten. Es gibt keine Bezirkshauptmannschaft, sondern ein Magistrat.
Ab 20.000 EinwohnerInnen ist ein Antrag auf Verleihung eines Statuts möglich. Statutarstädte fordern eine Veränderung im Finanzausgleich, da sie sich als Stiefkinder desselben fühlen – zu Recht wie eine Studie des Instituts Wirtschaftsstandort OÖ zeigte. Dem Städtebund sind zur Zeit keine Bestrebungen von Städten bekannt als Magistratsstadt „aufgewertet“ zu werden. Untersuchungen des Städtebundes haben klar hervorgebracht, dass ein anfänglicher Vorteil sukzessive, insbesondere durch die massiven Belastungen aufgrund von Landestransfers und überregionalen Leistungen, abgebaut wird und in einem deutlichen Nachteil mündet.
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