Bürgerbeteiligung
Politik will Bürger hören
KLOSTERNEUBURG. "Herr Bürgermeister, ich wollt nur fragen, gibt es die Möglichkeit den Sprecher vorne dann auch zu bremsen, haben Sie die?", fragt FP-Chef Josef Pitschko bei Beschluss des neuen Speaker’s Corner. "Das vorher war ja unerträglich", macht der bekennende Autofahrer Pitschko keinen Hehl daraus, Werner Palfingers Speakers Corner-Beitrag zum Radverkehr in der Stadt wenig abgewinnen zu können.
Regeln fürs Reden
Um es kurz zu machen: Ja, der Bürgermeister hat laut Gemeindeordnung das Recht, jeden Redner bei der Gemeinderatssitzung "in die Schranken zu weisen". Es muss zum Thema gesprochen werden, die Redezeit darf nicht – zumindest nicht wesentlich – überschritten werden, und Beleidigungen etc. sind natürlich tabu.
"Zurückreden"
"Bis gerade eben dachte ich, wir hätten eine gute Lösung gefunden. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob das mit der Antwort jeder Fraktion eine so gute Idee ist"
, kommentiert Grünen-Gemeinderat Johannes Edtmayer Pitschkos Wortmeldung.
Denn abgesehen von sehr klaren Regeln für Bürger, die zum Gemeinderat sprechen wollen (siehe Kasten), ist das die Neuerung im System des Speaker’s Corner: Nach dem Vortrag des Bürgers darf jede Fraktion diesem eine Frage zum Thema des Vortrags stellen, dieser danach noch einmal antworten. Im bisherigen Modell war nach der Rede des Bürgers Ende, Rückmeldung erfolgte keine.
Weiterverfolgung
Damit soll nun im von Neos-Stadtrat Clemens Ableidinger und seinem Verwaltungsausschuss ausgearbeiteten Modell Schluss sein. Nach dem erwähnten kurzen Frage-Antwort-Spiel entscheidet der Gemeinderat, in welchem Fachausschuss das Thema weiter behandelt werden soll. In jenen Ausschuss wird der Redner als Auskunftsperson geladen und erhält somit ein weiteres Mal die Chance, sein Anliegen darzustellen. Danach erarbeitet der Ausschuss eine Empfehlung, wie vorzugehen ist, diese wird im Gemeinderat abgestimmt. Der Bürgermeister setzt den Redner über diese Entscheidung schriftlich in Kenntnis.
Bedingungen für den Speaker’s Corner
Allgemeinen Bedingungen für den Speakers Corner
- Das Thema muss in den eigenen Wirkungsbereich des Gemeinderates der Stadtgemeinde Klosterneuburg fallen.
- Das Thema muss in den öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung fallen. Die Zuweisung erfolgt durch den Bürgermeister, der die Tagesordnung festlegt.
- In der Sitzung des Gemeinderates darf maximal zu zwei unterschiedlichen Themen gesprochen werden.
- Die Redezeit pro Thema beträgt maximal 10 Minuten.
- Pro Thema darf es nur einen Redner geben.
- Ein Redner darf nicht zu zwei Themen in einer Sitzung des Gemeinderates sprechen.
- Anmeldung zum Speakers Corner:
a. Die Anmeldung muss spätestens 10 Tage vor der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinde- rats erfolgen.
b. Der Redner hat das Thema, seinen Namen, seine Adresse, seine Email-Adresse und Telefonnummer elektronisch (bürgermeisteramt@klosterneuburg.at) oder per Post schriftlich bekannt zu geben, und zwar unter Verwendung des Anmeldeformulars samt
i. Bestätigung, dass die „Allgemeinen Bedingungen für den Speakers Corner“ zu- stimmend zur Kenntnis genommen werden
ii. Bestätigung eines aufrechten Haupt- oder Nebenwohnsitzes im Gemeindegebiet Klosterneuburg
iii. Einwilligung zur Tonband- und Videoaufzeichnung bzw. Livestream undzur Veröffentlichung des Namens des Redners, Themas und konkreten Begehrens auf der Tagesordnung des Gemeinderates sowie auf der Webseite und in Druck- werken der Stadtgemeinde Klosterneuburg und der regionalen Presse
iv. Bestätigung, dass der Datenschutzhinweis und der Haftungsausschluss der Stadt- gemeinde Klosterneuburg zustimmend zur Kenntnis genommen werden.c. Neben der Bekanntgabe des Themas, empfiehlt der Gemeinderat die genaue inhaltliche Angabe des Begehrens zur Vorbereitung für die Sitzung des Fachausschusses. Es handelt sich dabei aber um kein Pflichtfeld des Anmeldeformulars.
d. Das Original des Anmeldeformulars ist spätestens vor Beginn der GR-Sitzung vorzulegen. Das gilt nicht, wenn das entsprechende Online-Formular auf der Homepage der Stadtge- meinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare) genutzt wird. - Dem Redner ist vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen, dass die Anmeldung unzulässig ist, wenn entweder das Thema in den nichtöffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung fällt, oder in- nerhalb der vorhergehenden 24 Monate das Thema mit demselben inhaltlichen Begehren bereits dem Gemeinderat vorgetragen wurde oder der Gemeinderat im selben Zeitraum dazu bereits einen Beschluss gefasst hat.Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Postfach 47, 3400 Klosterneuburg
tel 02243 / 444 – 0 fax 02243 / 444 – 296 stadtamt@klosterneuburg.at www.klosterneuburg.at
Das gleiche gilt, wenn andere Punkte der „Allgemeinen Bedingungen für den Speakers Corner“ nicht eingehalten werden, insbesondere wenn die notwendigen Einwilligungen und Bestätigungen nicht vorliegen. - Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat über unzulässige Anmeldungen in der nächsten Sitzung zu berichten.
- Ist die Anmeldung zulässig, wird der Redner vom Bürgermeister schriftlich darüber informiert, in welcher Sitzung des Gemeinderats der Vortrag zum Thema erfolgen kann. Direkt nach dem Vor- trag in der Sitzung des Gemeinderates steht pro im Gemeinderat vertretener Wahlpartei einem Gemeinderat, sowie jedem „wilden“ Gemeinderat, das Recht zu, dem Redner eine Frage zum vor- getragenen Thema zu stellen. Nach Stellung aller Fragen, darf der Redner antworten und stehen ihm dafür insgesamt maximal 10 Minuten zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die Beantwortung der gestellten Fragen, entscheidet der Gemeinderat ohne Beratung über Antrag des Bürger- meisters, in welchem Fachausschuss das Thema weiter behandelt werden soll und in dem eine eingehende Diskussion des Themas, auch unter Heranziehung der zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, erfolgen soll.
- Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses hat den Redner als Auskunftsperson zu laden.
- Der Ausschuss hat eine konkrete und in jede Richtung frei formulierte Empfehlung zum vorgetragenen Thema an den Gemeinderat zu erarbeiten, welche nach Anhörung des Stadtrates in dernächstfolgenden Gemeinderatssitzung vorzulegen ist.
- Die Erarbeitung und die Beschlussfassung der Empfehlung an den Gemeinderat haben ohne Anwesenheit des Redners zu erfolgen.
- Da es sich bei den Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrates um nichtöffentliche Sitzungenhandelt, dürfen dem Redner gemäß § 56 Abs 1 und § 57 Abs 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 der Inhalt der Sitzungen, die vorbereitenden Unterlagen sowie die Protokolle nicht zur Kenntnis gebracht werden.
- Der gefasste Beschluss des Gemeinderates zum Thema ist dem Redner schriftlich vom Bürgermeister zur Kenntnis zu bringen.
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