Bauen in der Stadt
Schluss mit höherer Baudichte nach Teilung
Bebauungsvorschriften werden weiter überarbeitet, Stadt will Bauen restriktiv steuern.
KLOSTERNEUBURG. Die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Klosterneuburg sehen für Grundstücke, bei denen die Bebauungsdichte mit 0,0 festgelegt wurde, eine tatsächliche Baudichte nach einer Formel vor. Grund für diese "Nullerregelung" war ein Schutz von sensiblen Zonen, die nicht an den Hauptachsen liegen. Ein Grundstück von 4.000 Quadratmeter etwa hätte nur noch eine Baudichte von 7,5 Prozent. Wird so ein Grundstück dann aber geteilt, kann sich die Baudichte auf bis zu 29 Prozent erhöhen. "Ein Wert, der für sensible Lagen viel zu hoch ist, zumal außerhalb des Stadtzentrums sogar an den Hauptachsen oft nur 25 Prozent Baudichte festgelegt sind", befindet Johannes Edtmayer, Gemeinderat der Grünen.
Neue Regelung finden
Um den Schutzzweck der Norm sicherzustellen, soll diese Formel und die dazugehörigen Bauplatzgrößen überarbeitet werden – diesem Antrag der Grünen gab der Gemeinderat statt. Wie die Grünen hatte auch die PUK die Regelung mehrfach kritisiert, Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (VP) steht "einer Überarbeitung neutral gegenüber".
Entwicklung gestalten
Indes wurden weite Teile des neuen Flächenwidmungsplans beschlossen. Mit der Festlegung maximal zulässiger Wohneinheiten in den Widmungsarten Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet kommt nun eine der ersten Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts {STEK 2030+} zur Umsetzung. 111 Stellungnahmen wurden von Klosterneuburgern eingebracht, sie fließen in die Beschlussfassung ein. Auch das raumordnungsfachliche Gutachten der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NÖ fand Eingang in die Überarbeitung.
Für Ende August ist eine weitere öffentliche Auflage des überarbeiteten Flächenwidmungs- und Bebauungsplans vorgesehen.
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