Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben
STOCKERAU (chs). Der Verfassungsgerichtshof hat – nach einem entsprechenden Antrag des Verwaltungsgerichtshofes – entschieden: Berufsfotografen sind kein “reglementiertes Gewerbe” mehr. Jene Passage der Gewerbeordnung, die die Reglementierung vorsah, wurde als wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung als verfassungswidrig aufgehoben.
Die am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung gilt ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Damit wird die Ziffer 20 des Paragrafen 94 in der Gewerbeordnung, die den “Berufsfotografen” betrifft, aufgehoben. Pressefotografen und Fotodesigner waren von der Ziffer 20 schon bisher ausgenommen.
In den vergangenen Jahren gab es viele Diskussionen über die Rechtslage des Fotogewerbes in Österreich. Was in beinahe allen Ländern Europas schon lange gilt, findet nun auch endlich den Weg zu uns nach Österreich.
Bisher war es ja nur möglich ein Gewerbe als Berufsfotograf zu eröffnen, wenn man bereits den Meister erlangt hat, oder zuvor 3 Jahre ein Gewerbe als “Pressefotograf & Fotodesigner” hatte (Diese durften ihre Dienste aber nur an Unternehmen anbieten). Wenn man seine Leistungen Privatpersonen anbieten möchte, hatte man bisher also einen relativ langen Weg vor sich.
Was nun für viele Berufsfotografen ein Schlag ins Gesicht ist, ist für andere eine ganz neue Chance. Die Kritik der Berufsfotografen ist nicht unbegründet. Denn nun ist das Tor für unqualifizierte Fotografen geöffnet und es kann jeder “Laie” sein eigenes Gewerbe eröffnen.
Da, jetzt mehr Fotografen “auf den Markt” kommen können, hat der Kunde eine größere Auswahl den passenden Fotografen für sich zu finden.
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