Corona-Maßnahmen
Manche Sparten von Gewerbe und Handel leiden besonders
Klein- und Mittelbetriebe in unserer Region leiden ganz besonders unter den Einschränkungen. Für viele steht die Existenz am Spiel. Darum fordert die Wirtschaftskammer mehr Unterstützung für Gewerbe und Handwerk.
REGION. Mehr finanzielle Unterstützung für die von der Verlängerung des Lockdowns besonders stark betroffenen Firmen in der Ostregion, die Verlängerung der Kurzarbeit, klare Perspektiven zur Planungssicherheit, praxisgerechte Investitionsprämien sowie die Aufstockung der Geldmittel für das Erfolgsprogramm „KMU digital“ sind die fünf zentralen Forderungen, die Renate Scheichelbauer-Schuster erhebt. Sie ist die Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich und Vize-Chefin des mitgliederstärksten Wirtschaftssektors in Niederösterreich. Denn Gewerbe und Handwerk seien im letzten Jahr von der Corona-Pandemie ordentlich gebeutelt worden.
Branchen verzeichneten Minus
„Alle unsere Branchen haben im Vorjahr ein Minus verzeichnet“, stellt sie fest. Allerdings mit großen Unterschieden. Während das konsumnahe Gewerbe, wie etwa Friseure, Berufsfotografen oder die Modeszene, spürbare Rückgänge hinnehmen mussten, sind z.B. die Bau- und Baunebengewerbebetriebe vergleichsweise glimpflich davongekommen.
Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbildner
Mit rund 130.000 Beschäftigten waren die 52.000 niederösterreichischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe 2020 der größte Arbeitgeber im Land. Auch um qualifizierten Nachwuchs ist die Sparte redlich bemüht. In fast 120 Lehrberufen bildet das Niederösterreichische Gewerbe und Handwerk rund 8.000 Lehrlinge aus.
Was während des Lockdowns angeboten werden darf:
Es dürfen nur solche Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment der Betriebsstätte des Handels entsprechen. Mischbetriebe dürfen daher nur solche Waren anbieten, die dem typischen Warensortiment entsprechen. So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter den Lebensmittelhandel fallen, nur Waren wie Lebensmittel, Sanitärartikel oder Tierfutter angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.
Dienstleistungen und Service:
Nicht-körpernahe Dienstleistungen können weiterhin angeboten werden. Sie sollten jedoch tunlichst auf elektronischem Wege angeboten werden. So sind etwa sämtliche Notfall-Dienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege, Banken, Pfandleihbetriebe, öffentlicher Verkehr und Abfallentsorgungsbetriebe möglich. Möglich sind auch veterinärmedizinische Dienstleistungen, Dienstleistungen der KFZ-und Fahrradwerkstätten, Postdienstleistungen und Telekommunikation.
Wichtige Gesundheitsleistungen:
Ebenso dürfen (auch körpernahe) Gesundheits- und Pflegedienstleistungen angeboten werden. Darunter fallen alle Dienstleistungen der gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufe wie z.B. auch medizinische Masseure und Heilmasseure; weiters Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Zahntechniker und Orthopädieschuhmacher sowie die medizinische Fußpflege als medizinische Dienstleistung. Nicht erfasst ist aber etwa die gewerbliche Massage.
Weiters dürfen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden, angeboten werden.
Körpernahe Dienstleistungen wie Haarschnitte und so weiter dürfen nicht angeboten werden.
Keine Freizeiteinrichtungen
Das Betreten von Freizeit- und Kultureinrichtungen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.
Ebenfalls geschlossen sind derzeit Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive sowie Tierparks, Zoos und botanische Gärten.
In Bibliotheken, Büchereien und Archiven ist Click & Collect erlaubt.
Hier finden Sie die Corona-sonderbestimmungen, aufgelistet von der Wirtschaftskammer Österreich.
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