Volksinitiativen gegen Politikverdrossenheit - FPÖ Vorreiter für direkte Demokratie

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Klubzwang statt lebendiger Diskussionskultur, inkompetente Abgeordnete statt telegene Experten, biedere Kompromisse statt moderner Innovationen: Das Image der repräsentativen Demokratie ist am Ende. Live-Übertragungen der Nationalrats- und Landtagssitzungen steigern die allgemeine Politikerverdrossenheit noch erheblich. Die Abgeordneten werden nur mehr als Parteisoldaten wahrgenommen, die - ohne das nötige Profil und Wissen aufzuweisen - wie Marionetten an ihren Sesseln kleben und dem Abstimmungsverhalten ihres Klubobmannes folgen. Und versunken in Handys und Zeitungen warten, bis die Sitzung zu Ende ist, und sich dann 14mal im Jahr ihr gar nicht so geringes Salär (NR: 8.300 Euro brutto) abholen. Die Bevölkerung hat genug von diesem Treiben und fordert den Ausbau direkter Demokratie.

In Österreich existieren bislang 3 Formen direkter Demokratie, die Volksabstimmung, das Volksbegehren und die Volksbefragung. Volksabstimmungen gab es bislang 2, und zwar über das Atomkraftwerk Zwentendorf und über den EU-Beitritt Österreichs. Letzterer berührte die Grundprinzipien unserer Verfassung und war somit rechtlich zwingend. Volksbefragungen wie jene über die Wehrpflicht im Jänner dagegen haben dieselbe Wirkung wie Meinungsumfragen und sind nicht verbindlich, somit eigentlich wertlos. Volksbegehren dagegen müssen im Nationalrat behandelt werden, wenn mehr als 100.000 Bürger diese unterschreiben. Der Gesetzgeber dagegen ist keineswegs verpflichtet, derartige Forderungen umzusetzen. Volksbegehren sind somit ähnlich zahnlos wie die Europäische Bürgerinitiative, die auch bei Überschreitung der Millionenhürde nur eine Behandlung in der EU-Kommission garantiert und sonst gar nichts.

Die Schweiz, das Musterland direkter Demokratie, lacht vermutlich über unsere lächerlich-minimalistischen Experimente der Bürgerbeteiligung. Dort finden nämlich durchschnittlich vier Volksabstimmungen pro Jahr statt, bei denen bis zu 10 Themen vorgelegt werden können und Beteiligungen um die 50 % erreicht werden.

Seit 1891 existiert bereits die sogenannte Volksinitiative. Innerhalb von 18 Monaten müssen dabei 100.000 Unterschriften eingereicht werden, die eine Änderung in der Bundesverfassung fordern. Die Vorlage kommt dann ins Parlament, das eine Initiative direkt annehmen, ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen kann. Danach folgt eine zwingende Volksabstimmung. Wenn auch bislang nur 15 Vorlagen angenommen wurden, so gilt die Volksinitiative als „Gaspedal des politischen Prozesses“, bei der es in der Folge zu zahlreichen Diskussionsrunden und Änderungen im kleinen kommt.

Umgekehrt wird das Gesetzesreferendum als „Notbremse“ bezeichnet. Sind die Schweizer Bürger mit einem Gesetz unzufrieden, dann können sie nachträglich eine Volksabstimmung über das Gesetz erzwingen. Notwendig ist dabei die Einreichung von 50.000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen. Beim fakultativen Referendum ist nur das Volksmehr ausschlaggebend. Anders beim obligatorischen Referendum, das bei Änderungen in der Bundesverfassung abgehalten werden muss: Hier müssen sowohl Volks- als auch Ständemehr (Kantone) mehrheitlich zustimmen.

In Österreich fährt vor allem die FPÖ einen progressiven Kurs in Richtung direkter Demokratie. Während die Regierungsparteien nur die Volksbegehrensrechte leicht erweitern und eine Bürgeranfrage mit Fragestunde im Nationalrat einführen wollen, verlangt die FPÖ verpflichtende Volksabstimmungen nach Erreichung einer bestimmten Unterschriftenzahl bei Volksbegehren, die zwischen 100.000 und 300.000 liegen soll.

„Das Volk darf nicht länger zum Bittsteller degradiert werden, wo die Politiker und politischen Parteien entscheiden, worüber das Volk abstimmen darf und worüber nicht“, so Bundesparteiobmann HC Strache bei einer Pressekonferenz. Dies gilt auch auf Landesebene, wo die niederösterreichische Landesparteiobfrau Barbara Rosenkranz im Zuge des Landtagswahlkampfes nicht nur die Direktwahl von Landeshauptleuten und Bürgermeistern (per Zweitstimme) fordert, sondern auch eine (verbindliche) Volksabstimmung über Landesgesetze, wenn 10.000 Niederösterreicher dies verlangen.

Laut einer neuen IFES-Umfrage sind nur ein Drittel mit dem Nationalrat zufrieden, 80 Prozent dagegen wollen mehr direkte Demokratie. An einer intensiven Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild führt also kein Weg mehr vorbei. Je schneller, desto besser...

Mehr Polit-, Szene- und Kulturstories auf: http://oliverplischek.jimdo.com/

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