Diskriminierung von zwei Fitnessschwimmerinnen in der Gemeinde Brixleg

In der Gemeinde Brixlegg wurde im öffentlichen Freischwimmbad mit sofortiger Wirkung 2 Schwimmerinnen das Fitnessschwimmen während der öffentlichen Badezeit von täglich 9:00-19:00 Uhr verboten.
Die Begründung lautet dass beim Schwimmen im 25 m langen öffentlichen Freizeitschwimmbecken eine zu unruhige Wasseroberfläche durch das schnelle hin und her Schwimmen erzeugt wird.
Nach Rücksprache mit der Gemeindeführung hieß es das es dem Bademeister obliegt was er verbietet.

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