Mit Kopf in Weidezaun geraten – Zehnjähriger musste reanimiert werden

Notarzthubschrauber und Rettungsdienst am Unglücksort in Söll. | Foto: ZOOM.Tirol
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SÖLL (nos). Am 28. Mai radelte gegen 12:45 Uhr ein Zehnjähriger in Söll von der Schule nach Hause. Im Ortsteil Mühlleiten wollte der Bub vermutlich etwas von der Straße aufheben, so die Polizei, bückte sich und geriet dabei mit dem Kopf beziehungsweise mit dem Radhelm in den Stromkreis eines elektrischen Weidezaunes. Zwei Schulkollegen, die den Buben begleiteten, verständigten Passanten, denen es gelang das Kind aus dem Stromkreis zu befreien.

Der Bub musste vom Rettungsdienst reanimiert werden. Er wurde mittels Notarzthubschrauber in die Klinik Innsbruck geflogen und befindet sich auch am Folgetag noch in intensivmedizinischer Betreuung, in künstlichem Tiefschlaf in der Innsbrucker Klinik.
Der Zustand des Buben wurde, so Johannes Schwamberger für die "Tirol Kliniken" auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER, in der Nacht auf Dienstag stabilisiert. Vordergründig sei dort nun die weitere Behandlung des Zehnjährigen. Er befindet sich aktuell in künstlichem Tiefschlaf, eine Schlussfolge auf mögliche Folgenschäden aufgrund des Sauerstoffmangels zwischen Eintreten des Herz-Kreislauf-Stillstandes und dem Beginn der Reanimationsmaßnahmen sei deshalb noch nicht möglich. Neurologische Untersuchungen und weitere Tests können nur bei wachen Patienten erfolgen.

Das Weidezaungerät wurde sichergestellt und wird von der Polizei untersucht. Abteilungsinspektor Hans Egger, Polizeiinspektion Söll, erklärt gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN: "Wir ermitteln derzeit in alle Richtungen und müssen offenhalten, ob der Weidezaun mit dem Herz-Kreislauf-Stillstand des Buben zu tun hatte. Wir überprüfen das Gerät auf mögliche technische Defekte, Fachexperten müssen feststellen, ob von einem solchen Weidezaun eine derartige Gefahr ausgehen kann." Laut Polizei habe der Bub keine Strommarken am Körper. Wie lange er in Kontakt mit dem elektrischen Weidezaun war und warum er das Bewusstsein verlor, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen und medizinischen Untersuchungen. Möglich sei auch, dass der Junge zuvor aufgrund eines medizinischen Problems vom Rad gestürzt war und dadurch in den Zaun geriet.
Der Radhelm sei jedenfalls nicht elektrisch leitfähig, sondern eher ein Isolator, so Egger.

Das sichergestellte Gerät (siehe Bild) wird laut online abrufbaren Herstellerinformationen mittels 230V-Netzbetrieb (Steckdose) versorgt. Der Energieimpuls liege bei 6,1 Joule, die Spannung (500 Ohm Widerstand) betrage 6.600 Volt, die Leistung 10 Watt.

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