Strafanzeige unterwegs, Stiftungsvorstand tagt bald

Screenshot des Facebook-Beitrags von "Art but Fair": Die Initiative mit Zweigvereinen in Deutschland, Österreich und der Schweiz versandte per Einschreiben die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Innsbruck. | Foto: Screenshot Facebook / Noggler
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WIEN/ERL (nos). Die Initiative "art but fair" hat nun Strafanzeige gegen Gustav Kuhn bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gestellt. Das vermeldete die Gruppe über deutsche Presseagenturen und Facebook.

"Wir selbst begleiten inzwischen mehrere uns namentlich bekannte betroffene Künstler und Künstlerinnen. Sollten die Missstände, die sich auf den Dirigenten, Regisseur und künstlerischen Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Herrn Gustav Kuhn fokussieren, nur ansatzweise der Wahrheit entsprechen, würde das in der Opern- und Klassikwelt Österreichs einen Skandal nicht gekannten Ausmaßes bedeuten", so "art but fair".

"Die Vorwürfe müssen ausgeräumt oder aber juristisch geahndet werden. Aus diesem Grunde hat sich art but fair dazu entschlossen, heute bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Anzeige gegen Herrn Gustav Kuhn zu erstatten", meldete die Gruppe am 1. März. Zusätzlich zu dem Ersuchen nach staatsanwaltlichen Ermittlungen laufen von "art but fair" Abfragen bei der Arbeitskammer und dem Arbeitsmarktservice Tirol, die die "arbeits-, dienst- und sozial-versicherungsrechtlichen Auffälligkeiten" betreffen.

Die Schwerpunkte der aufzuklärenden Tatbestände und Auffälligkeiten liegen für die Initiative auf folgenden Fragen:

1. Gibt es strafrechtlich relevante sexuelle Übergriffe zwischen Künstlern und Künstlerinnen in Ausbildungs- und/oder Arbeitsverhältnissen einerseits und Personen in der geschäftsführenden und/oder künstlerischen Leitung andererseits? Konkret: Entsprechen die bisher anonym veröffentlichten Aussagen über sexuelle Belästigung (§ 218 Abs. 1a StGB), sexuelle Nötigung (§ 202 StGB) und Vergewaltigung (§ 201 StGB) den Tatsachen?

2. Gibt es eine unterschiedliche Vertrags- und/oder Gagen-Struktur von Künstler und Künstlerinnen aus EU- und Nicht-EU-Ländern? Wie ist es möglich, dass über Jahre hinweg Künstler und Künstlerinnen aus Nicht-EU-Staaten (vornehmlich Weißrussland) Arbeitsbewilligungen erhalten, obwohl es doch zahlreiche Qualifizierte im EU-Inland gibt?

3. Wie sind Proben und Aufführungen für das künstlerische und nicht-künstlerische Personal (etwa Bühnenarbeiter und Technik) organisiert? Wie hoch ist das Arbeitsvolumen insgesamt? Werden die Vorschriften aus dem Arbeitszeit- (AZG) und Arbeitsschutzgesetz (ASchG) eingehalten (im Raum stehen etwa siebenstündige Orchesterproben, beleidigendes Verhalten bzw. Mobbing am Arbeitsplatz und Gesundheitsgefährdungen der Künstler und Künstlerinnen)?

4. Erfüllt die in Erl übliche Kombination von Dienst- und Werkvertrag (sog. Kombi-Vertrag) bei Künstlern ein und derselben Produktion durch welche das Gesamthonorar in zwei Teile aufgeteilt wird die rechtlichen Vorschriften? Werden dadurch gesetzliche Regelungen zur Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen umgangen? Wie sind die Künstler und Künstlerinnen während der Aufenthalte in Lucca oder Erl kranken- bzw. unfallversichert? Sind die Vertragsklauseln zur Verschwiegenheitspflicht rechtswirksam und gültig?

5. Gab es nach der behördlichen Prüfung bei den Tiroler Festspielen im Jahr 2013 Beitragsnachzahlungen und/oder Strafzahlungen? Was war der Grund für diese Nach-/Strafzahlung und wie wurden die Arbeitsverhältnisse und -verträge daraufhin rechtlich nachgebessert und umgestellt?

Stiftungsvorstand tagt kommende Woche

"Der Stiftungsvorstand wird bereits kommende Woche Donnerstag (Anm.: 8. März) in Wien zusammentreffen und alle notwendigen Maßnahmen beschließen, um möglichst rasch ein umfassendes Bild, volle Transparenz und Klarheit in der causa zu gewinnen", erklärt der Sektionsleiter für "Kunst und Kultur" im Bundeskanzleramt, Jürgen Meindl. Er bildet gemeinsam mit Hanspeter Haselsteiner und Beate Palfrader den Vorstand der TFE-Stiftung.
"Nach der Sitzung werden wir über die Einschätzung und die weitere Vorgangsweise informieren. Klar ist, dass alle Vorwürfe restlos geklärt werden müssen", so Meindl.
"Ich stehe derzeit in engem Kontakt mit dem Land Tirol. Gemeinsam sind wir bemüht, rasch für volle Aufklärung und Transparenz zu sorgen, um die Zukunft der Tiroler Festspiele Erl, die sich zu einem wichtigen und künstlerisch hochwertigen Festival im Westen Österreichs entwickelt haben, nicht zu gefährden.

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