Erst wurde gebaut, dann erst genehmigt

Am Ende stimmten elf Gemeinderäte für die Änderung des Bebauungsplans.
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  • Am Ende stimmten elf Gemeinderäte für die Änderung des Bebauungsplans.
  • hochgeladen von Carmen Kleinheinz

KUFSTEIN (ck). Einen Wohntraum in Bestlage wollte die Kufsteiner Firma CGO Wohnbau GmbH mit ihrem Bauprojekt "City Cubes" schaffen. Zwei der errichteten Häuser dieses Projekts weichen aber vom eingereichten Plan ab. Über die Frage, ob das toleriert und der Bebauungsplan nachträglich geändert und dem bestehenden Bau angepasst werden soll, musste der Kufsteiner Gemeinderat vergangene Woche entscheiden.

Projekt unterscheidet sich laut Bauamt vom genehmigten "erheblich"
Bürgermeister Martin Krumschnabel (Parteifreie) brachte das Problem auf den Punkt: "Das was eingereicht worden ist, ist nicht gebaut worden. Es ist tatsächlich etwas anderes gebaut worden." Gemeinderat Robert Wehr (SPÖ) erläuterte anhand einer Präsentation die Geschichte des Baus in der Ing. Andreas Gerber-Straße und zeigte die Abweichungen auf. Diese beinhalten u.a. Liftschächte und Laubengänge, die die gesetzmäßige Erschließung aller Wohnungen ermöglichen sollen. Statt ursprünglich sechs Maisonette-Wohnungen sind nun nämlich 14 Wohnungen in dem Komplex untergebracht. In einem Bericht vom Bauamt, vorgetragen von Bgm. Krumschnabel, heißt es: "Das mit Bescheid genehmigte Projekt unterscheidet sich vom tatsächlich errichteten erheblich."

Stimmen der Gemeinderäte
Andreas Falschlunger, Gemeinderat der Grünen, stellte fest, dass das Vorgehen nicht akzeptabel sei und meinte: "Der Bauwerber tut was er will." Durch die Änderungen sei der Bau für den Bauwerber wesentlich lukrativer geworden, betonte Falschlunger. "Es ist absolut unmöglich diesem Projekt zuzustimmen." Für Robert Wehr ist die Vorgehensweise beim Bau "ein Absurdum".
Bauausschuss-Referent Herbert Santer (GKL/FPÖ) betonte, die Vorgehensweise sei nicht richtig, aber: "Unsere Aufgabe ist es zu schauen, dass man den Bau nicht abreißen muss und menschlich zu schauen, dass das so gut wie möglich über die Bühne geht." Auch Horst Steiner (Bürgerliste) zeigte Verständnis: Er wolle "den Unternehmer nicht in den Ruin stürzen" meinte Steiner und bat die Gemeinderäte dem neuen Bebauungsplan zuzustimmen.
Aus den Reihen der Parteifreien hagelte es Kritik für die Änderungen beim Bau der CGO. Stadträtin Brigitta Klein erzürnt: "Ich kann dem Kufsteiner Bürger nicht erkären wie das möglich ist, dass dieser Bau stehen bleiben darf." Stefan Hohenauer fürchtet Kosequenzen für zukünftige Projekte: Wenn man dieser Änderung zustimme sei "in Zukunft allem Tür und Tor geöffnet".
Sehr ruhig in der Diskussion verhielt sich die Fraktion der ÖVP. "Der Bauwerber hat gesagt, das sei ein Versehen gewesen," erklärte Richard Salzburger, Vizebürgermeister und Obmann des Bauausschusses, in seiner Wortmeldung.

Zustimmung vom Gemeinderat
Nach fast einstündiger Diskussion kam es zur Abstimmung, bei der sich die ÖVP, die Bürgerliste und die Liste GKL/FPÖ für die nachträgliche Änderung des Bebauungsplans aussprachen. Die Parteifreien, SPÖ und Grüne stimmten dagegen. Drei Gemeinderäte erklärten sich für befangen.

CGO rechtfertigt sich
Hermann Oberreiter, Geschäftsführer der CGO Wohnbau, will die Kritik so nicht stehen lassen. Er stellt fest: "Wir haben die beiden Baukörper laut rechtskräftigem Bebauungsplan errichtet. Wir nutzen beide Baukörper wie in der Widmung vorgesehen, nämlich zum Wohnen. Anstatt im Baukörper Reihenhäuser zu errichten, hat man sich – aufgrund der aktuellen Marktsituation – entschieden, in die Häuser Wohnungen einzubauen. (...) Die Tiroler Bauordnung wurde eingehalten."
Dass es aufgrund der baulichen Änderungen zur Erschließung der Wohnungen einen geänderten Bebauungsplan braucht, habe er nicht gewusst: "Bezüglich dieser Änderungen wurden wir von unseren beauftragten Zivilingenieuren im guten Glauben gelassen, dass der Stiegenlauf und der Lift untergeordnete Bauteile sind, für die es keiner Änderungen im Bebauungsplan bedarf."
Dieser Fall sei ein Einzelfall in der Arbeit der CGO, unterstreicht Oberreiter: "So ein Missverständnis kam bei uns seid Beginn unserer Tätigkeiten im Jahr 1988 noch nie vor und wir hatten dadurch in keinster Weise einen wirtschaftlichen Vorteil."

Stellungnahmen möglich

Nun liegt der geänderte Bebauungsplan bis zum 7. März auf. In diesem Zeitraum kann im Bauamt Einsicht genommen werden. Schriftliche Stellungsnahmen dazu sind bis zum 14. März möglich.

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