„Jagd und Tierschutz sind kein Widerspruch“

LR Dunst spricht vom „modernsten Jaggesetz“ Österreichs. | Foto: Büro Dunst
  • LR Dunst spricht vom „modernsten Jaggesetz“ Österreichs.
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Warum ist ein neues Jagdgesetz notwendig?
LR VERENA DUNST: Das Gesetz stammt in seinen Kernpunkten aus dem Jahr 1954. Bei der Novellierung 2004 gab es kaum einschneidende Veränderungen. Die Jagd hat aber in den vergangenen Jahren einen anderen Stellenwert bekommen, vor allem was den Tierschutz betrifft. Es sind auch viele Interessensgruppen mit mir in Kontakt getreten. Für mich war klar: Hier besteht Handlungsbedarf.

Auf welche Punkte im neuen Jagdgesetz sind Sie besonders stolz?
Erstens auf den Bürokratieabbau und die Einführung eines flächendeckenden Jagdkatasters. Der zweite Punkt: Für mich sind Jagd und Tierschutz kein Widerspruch. Wir haben, was etwa die Schonzeiten oder das Aussetzen von Tieren betrifft, Regeln geschaffen, die sehr auf den Tierschutz ausgerichtet sind. Und drittens, dass wir mit einer breiten Beteiligung verschiedenster Interessensgruppen gearbeitet haben.

„Ich möchte bei den Jagdgattern wissen: Was kommt rein, was ist drinnen, und was geht raus?“

Die Gatterjagd wird ab 2023 abgeschafft. Warum nicht sofort?
Weil es sich um einen großen Eingriff ins Eigentum handelt. Die Jagdgatter haben ja auch einen wirtschaftlichen Zweck. Die Stellungnahmen von Juristen und Verfassungsdienst waren eindeutig. Es muss eine Übergangsfrist geben.
Jetzt kontrollieren wir sehr stark die Jagdgatter. Ich möchte wissen, was kommt rein, was ist drinnen, und was geht raus?
Ab 2023 – mit der neuen Jagdperiode – werden die Jagdgatter ganz abgeschafft.

„Ein völliges Aussetzverbot von Federwild hätte in manchen Regionen zur Ausrottung geführt.“

Ein umstrittener Punkt war das Aussetzen von Wildtieren. Die neuen Regelungen, die sich etwa nur auf eine Verlängerung der Aussetzzeiten beschränken, gehen den Tierschützern nicht weit genug.
Der Tierbestand ist regional sehr unterschiedlich. Im Südburgenland haben wir etwa kaum noch Fasane oder Enten. Ein völliges Aussetzverbot hätte in manchen Regionen zur Ausrottung geführt. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, dass man diese Tiere aussetzen kann, aber dass man sie tiergerecht bejagt. Es ist nicht tiergerecht, wenn ich Tiere ein paar Stunden vor der Jagd aussetze und die wissen nicht einmal, dass sie Flügel haben.

Vor allem der Bauernbund und die ÖVP kritisieren die Zweckbindung von zehn Prozent des Jagdpachtbetrags und sprechen von einer Enteignung der Grundeigentümer…
Es war ein großer Wunsch sowohl von Jägern als auch von Landwirten: Bitte regelt die Wildschäden. Das neue Regelwerk schaut nun so aus, dass zum Großteil – nämlich 90 Prozent – der Jäger dafür haftet. Zehn Prozent trägt der Landwirt dazu bei.
Ganz neu und innovativ ist, dass zehn Prozent des Jagdpachtbetrags für wildschadensverhütende Maßnahmen verwendet werden – etwa für einen Schutzgürtel rund um ein gefährdetes Ackergebiet.

Für Kritik sorgte die Regelung, dass nun zwei Vertreter der Landesregierung in den Vorstand des Landesjagdverbandes entsendet werden.

Ich möchte als Behörde mit beratender Stimme – und um mehr geht es auch nicht – dort jemanden entsenden. Wir haben kein Stimmrecht.

„Der Landesjagdverband war böse auf mich, weil ich gesagt habe, das sind nordkoreanische Sitten.“


Auch die neuen Wahlmodalitäten im Landesjadgverband sind nicht unumstritten.

Bisher war es so, dass ein Vorstand im Landesjagdverband einen Vorschlag unterbreitet hat. Damit ist man in den Landesjagdtag gegangen und hat diesem einen Vorschlag vorgelegt. Der Landesjagdverband war böse auf mich, weil ich gesagt habe, das sind nordkoreanische Sitten. Aber ich stehe dazu. Demokratie schaut anders aus.
Ich will, dass dort eine demokratische Wahl abgehalten wird und dass Jägerinnen und Jäger, die nicht zufrieden sind, Wahlvorschläge einbringen können. Jetzt wird dort Demokratie einkehren.

Kommentar von Chefredakteur Christian Uchann

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