Christbaumbrand: Versicherung zahlt nicht immer!
Jedes Jahr führen trockene Christbäume zu Haus- und Wohnungsbränden. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer informieren, wie man mit wenigen Handgriffen einen Brand vermeidet und geben Auskunft, wann die Haushaltsversicherung einspringt, sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen.
Oft werden Christbäume schon im Herbst gefällt und büßen bis Heiligabend einen Großteil ihrer Feuchtigkeit ein. Trockene Heizungsluft in den Wohnräumen dörrt den Baum zusätzlich aus. Fängt der Christbaum in diesem Zustand Feuer, brennt er in Sekunden.
Keine Kerzen brennen lassen
Im Normalfall übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten. „Die Haushaltsversicherung zahlt aber nicht, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde“, so Stephan Achernig, Leiter des Arbeiterkammer-Konsumentenschutzes. Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde, wird im Einzelfall überprüft. „Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man die Kerzen am Christbaum brennen lässt und sich entfernt“, sagt Achernig.
Greift der Brand auf Nachbarwohnung oder –haus über, ersetzt die private Haftpflicht-versicherung den Schaden. Die ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. „Konsumenten sollten darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind, denn sonst zahlt die Haushaltsversicherung nur den Anteil, der versichert ist“, so Achernig.
Vorsorge treffen
Mit einigen wenigen Vorkehrungen können Christbaumbrände von vorne herein vermieden werden.
- Passenden Standplatz für den Baum wählen
- Feuerfeste Unterlage verwenden und den Baum gut befestigen
- Bei Kerzen Augenmerk auf die Dekoration legen
- Kinder und Haustiere nie unbeaufsichtigt zu Kerzen lassen
- Einen Kübel Wasser oder den Feuerlöscher für den Notfall bereitstellen
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