Wohnbeihilfe auch für Lehrlinge

Leistbares Wohnen für junge Menschen. | Foto: Peter Atkins/fotolia
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OÖ. Mit der Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. Dazu zählen nicht nur Pensionisten, kinderreiche Familien, Alleinverdiener oder Studierende, sondern insbesondere auch Lehrlinge. Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich zwischen dem anrechenbaren und dem zumutbaren Wohnungsaufwand. Letzterer wird aus dem monatlichen Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens, das wiederum von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig ist, berechnet.

Wie hoch ist die Beihilfe
Die Obergrenze des Zuschusses beträgt bei geförderten Wohnungen 300 Euro, bei nicht geförderten Wohnungen 200 Euro. Die Höhe der Wohnbeihilfe ist abhängig von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben und von deren Gesamteinkommen. Der Zuschussbetrag ergibt sich außerdem aus der Wohnnutzfläche: Für die erste Person werden maximal 45 Quadratmeter angenommen, für jede weitere Person maximal 15 Quadratmeter. Dabei beträgt die Höchstgrenze 3,50 Euro pro Quadratmeter.#+Die Wohnbeihilfe wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse höchstens auf die Dauer eines Jahres gewährt und nur dann ausbezahlt, wenn sie mindestens sieben Euro beträgt.
Der Antrag muss an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung gestellt werden.

Berechnungsbeispiel für einen Einpersonenhaushalt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 65 Quadratmetern.

Das Haushaltseinkommen (Jahreszwölftel) beträgt angenommen 942 Euro. Davon wird das gewichtete Haushaltseinkommen abgezogen – in diesem Fall ergibt dieses 968,60. Der zumutbare Wohnungsaufwand beträgt also null Euro.

Die Wohnung kostet ohne Betriebskosten angenommen 262 Euro monatlich. Die Wohnbeihilfe schießt 3,50 Euro für 45 Quadratmeter zu, was 157,50 Euro ergibt. Da der zumutbare Wohnungsaufwand in diesem Beispiel gleich null ist, beträgt die Höhe der Wohnbeihilfe monatlich 157,50.

Nähere Auskünfte gibt es beim Amt der Oö. Landesregierung: wo.post@ooe.gv.at

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