Sonderförderungsprogramm
343.000 Euro für Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“

Die Tiroler Landesregierung gab Mittel für die Sonderförderung frei. | Foto: Land Tirol/Berger
  • Die Tiroler Landesregierung gab Mittel für die Sonderförderung frei.
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OBERES GERICHT. Die Tiroler Landesregierung stellt im Rahmen des Sonderförderungsprogramms für den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ 343.000 Euro zur Verfügung.

Region wird weiter gestärkt

Für den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ werden auf Antrag von LH Günther Platter Finanzmittel aus dem Sonderförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind es rund 343.000 Euro, mit welchen unter anderem die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit von örtlichen Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben ebenso wie von Privatvermieterinnen und Privatvermietern sowie der Ausbau erneuerbarer Energie unterstützt werden. „Die Sonderförderungsprogramme dienen dazu, dass wir die Regionen in Tirol in ihrer Gesamtheit stärken. Dazu zählen Investitionsmaßnahmen für heimische Betriebe ebenso wie die Stärkung von touristischen Einrichtungen“, sagt LH Platter.
Zwischen 2015 und 2025 sind für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“ insgesamt zehn Millionen Euro an Förderungen vorgesehen.

Sonderförderprogramm liegt zur Halbzeit voll im Plan

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