AK Tirol erinnert: Achtung, Pflichtveranlagung bis 30. September abgeben!
BEZIRK. Am 30. September endet die Frist für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für das Jahr 2012 zwingend eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) machen müssen.
Wann kommt es zu einer Pflichtveranlagung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung abzugeben, wenn ihre lohnsteuerpflichtigen Einkünfte mehr als 12.000 Euro im Kalenderjahr betragen haben und wenn
· zwei oder mehreren Arbeitsstellen gleichzeitig vorlagen
· Nebeneinkünfte von mehr als 730 Euro pro Jahr (z.B. aus freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag – in diesem Fall endete die Frist bereits am 30. Juni) erzielt wurden
· Krankengeld oder Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bezogen wurden
· ein Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde
· ein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. erhöhter Pensionistenabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde
· das Pendlerpauschale während des Jahres unrichtig berücksichtigt wurde.
In diesen Fällen ist mit einer Steuernachforderung zu rechnen. Wichtig ist nun, die zustehenden Freibeträge und Absetzbeträge geltend zu machen. Dadurch kann die Nachzahlung möglichst niedrig gehalten werden.
Für nähere Informationen oder bei Fragen stehen die AK Steuerexperten unter der Hotline 0800/22 55 22 - 1466 zur Verfügung.
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