BH Landeck
Mehr Bewegung bei Grund und Boden im Jahr 2022

Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der BH Landeck führte 2022 insgesamt 769 Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr, im Bauland-Grundverkehr und im Ausländer-Grundverkehr durch | Foto: Othmar Kolp
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  • Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der BH Landeck führte 2022 insgesamt 769 Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr, im Bauland-Grundverkehr und im Ausländer-Grundverkehr durch
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Die Bezirkshauptmannschaft Landeck befasst sich mit 769 Verfahren in Grundverkehrsangelegenheiten. Diese Zahlen sind gegenüber dem Jahr 2021 leicht angestiegen.

LANDECK. Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck führte im vergangenen Jahr insgesamt 769 Verfahren (2021: 725) im Landwirtschaftlichen Grundverkehr, im Bauland-Grundverkehr und im Ausländer-Grundverkehr durch.

"Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass ein leichter Anstieg der grundverkehrsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Jahr 2021 zu verzeichnen war",

bilanziert Referatsleietr Bernd Tamanini.

Die Bezirkshauptmannschaft Landeck in der Landecker Innstraße. | Foto: Othmar Kolp
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Landwirtschaftlicher Grundverkehr und Höferecht

Im letzten Jahr wurden von der Bezirkshauptmannschaft Landeck 159 Genehmigungsverfahren für Rechtserwerbe an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken abgewickelt. Dem Interessentenverfahren wurden dabei drei Fälle unterzogen.
Ausnahmeverfahren (Feststellungen) wurden demgegenüber in 132 Fällen (2021: 122) durchgeführt. Derartige Verfahren betreffen Gesamtübergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf eine Person als Hofübernehmer innerhalb der Familie, die Anwendung der sogenannten Restflächenregelung (Erwerb von max. 300 Quadratmetern in unmittelbarer Nachbarschaft) und Rechtserwerbe durch Gemeinden des Bezirkes Landeck.
Die Gesamtanzahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehrsverfahren betrug 291 (2021: 282)
In höferechtlichen Genehmigungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Bildung oder Auflösungen von geschlossenen Höfen, Zu- und Abschreibungen zu und von diesen, wurden zusätzlich 31 Bescheide (2021: 51) ausgestellt.

Referatsleiter Mag. Bernd Tamanini: "Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass 2022 ein leichter Anstieg der grundverkehrsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Jahr 2021 zu verzeichnen war." | Foto: Othmar Kolp
  • Referatsleiter Mag. Bernd Tamanini: "Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass 2022 ein leichter Anstieg der grundverkehrsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Jahr 2021 zu verzeichnen war."
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Bauland-Grundverkehr

In diesen Verfahren werden grundsätzlich keine Bescheide, sondern Bestätigungen über den Eingang von Grundverkehrsanzeigen oder über die Ausnahme von der Erklärungspflicht (Bebauungsverpflichtung) an unbebauten Grundstücken ausgestellt. Die Anzahl der Bestätigungen über derartige Rechtserwerbe an unbebauten Grundstücken betrug 203. (2021: 155. Zusätzlich wurden insgesamt 258 Rechtserwerbe (2021: 220), in erster Linie Schenkungs- und Übergabeverträge, im Familienkreis bestätigt. Darüber hinaus wurden 16 Feststellungsbescheide (2021: 14) über die Qualifikation von Grundstücken (land-/forstwirtschaftlich bzw. bebaut/unbebaut) erlassen.

Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der BH Landeck führte 2022 insgesamt 769 Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr, im Bauland-Grundverkehr und im Ausländer-Grundverkehr durch | Foto: Othmar Kolp
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Ausländer-Grundverkehr

Diesen Verfahren sind Rechtserwerbe durch Personen zu unterziehen, die nicht als Österreichische Staatsangehörige oder diesen gleichgestellte EU/EWR-Bürger bzw. EU/EWR Gesellschaften anzusehen sind. Derartige Rechtserwerbe dürfen staatspolitischen Interessen nicht widersprechen. Zudem muss ein öffentliches Interesse, insbesondere in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht, am Rechtserwerb durch die ausländische Person bestehen.

"Im abgeschlossenen Verfahren konnte dieses öffentliche Interesse nicht dargelegt werden, sodass ein ablehnender Bescheid erging",

so Tamanini abschließend.

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