BH Landeck
Mehr Bewegung bei Grund und Boden im Jahr 2022
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck befasst sich mit 769 Verfahren in Grundverkehrsangelegenheiten. Diese Zahlen sind gegenüber dem Jahr 2021 leicht angestiegen.
LANDECK. Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck führte im vergangenen Jahr insgesamt 769 Verfahren (2021: 725) im Landwirtschaftlichen Grundverkehr, im Bauland-Grundverkehr und im Ausländer-Grundverkehr durch.
"Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass ein leichter Anstieg der grundverkehrsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Jahr 2021 zu verzeichnen war",
bilanziert Referatsleietr Bernd Tamanini.
Landwirtschaftlicher Grundverkehr und Höferecht
Im letzten Jahr wurden von der Bezirkshauptmannschaft Landeck 159 Genehmigungsverfahren für Rechtserwerbe an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken abgewickelt. Dem Interessentenverfahren wurden dabei drei Fälle unterzogen.
Ausnahmeverfahren (Feststellungen) wurden demgegenüber in 132 Fällen (2021: 122) durchgeführt. Derartige Verfahren betreffen Gesamtübergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf eine Person als Hofübernehmer innerhalb der Familie, die Anwendung der sogenannten Restflächenregelung (Erwerb von max. 300 Quadratmetern in unmittelbarer Nachbarschaft) und Rechtserwerbe durch Gemeinden des Bezirkes Landeck.
Die Gesamtanzahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehrsverfahren betrug 291 (2021: 282)
In höferechtlichen Genehmigungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Bildung oder Auflösungen von geschlossenen Höfen, Zu- und Abschreibungen zu und von diesen, wurden zusätzlich 31 Bescheide (2021: 51) ausgestellt.
Bauland-Grundverkehr
In diesen Verfahren werden grundsätzlich keine Bescheide, sondern Bestätigungen über den Eingang von Grundverkehrsanzeigen oder über die Ausnahme von der Erklärungspflicht (Bebauungsverpflichtung) an unbebauten Grundstücken ausgestellt. Die Anzahl der Bestätigungen über derartige Rechtserwerbe an unbebauten Grundstücken betrug 203. (2021: 155. Zusätzlich wurden insgesamt 258 Rechtserwerbe (2021: 220), in erster Linie Schenkungs- und Übergabeverträge, im Familienkreis bestätigt. Darüber hinaus wurden 16 Feststellungsbescheide (2021: 14) über die Qualifikation von Grundstücken (land-/forstwirtschaftlich bzw. bebaut/unbebaut) erlassen.
Ausländer-Grundverkehr
Diesen Verfahren sind Rechtserwerbe durch Personen zu unterziehen, die nicht als Österreichische Staatsangehörige oder diesen gleichgestellte EU/EWR-Bürger bzw. EU/EWR Gesellschaften anzusehen sind. Derartige Rechtserwerbe dürfen staatspolitischen Interessen nicht widersprechen. Zudem muss ein öffentliches Interesse, insbesondere in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht, am Rechtserwerb durch die ausländische Person bestehen.
"Im abgeschlossenen Verfahren konnte dieses öffentliche Interesse nicht dargelegt werden, sodass ein ablehnender Bescheid erging",
so Tamanini abschließend.
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