Abzugwegfall birgt auch Chancen

BEZIRK. „Bisher haben sich die Gemeinden doch selbst um Geld gebracht und den solidarischen Weg verlassen. Durch das weniger an Steuern fließt weniger in die Ausgleichstöpfe und somit ist weniger Geld für die Ertragsanteile und den Finanzausgleich vorhanden“, kommentiert SPÖ Klubobmann Hans Peter Bock das vom Bund angekündigte Ende für den Vorsteuerabzug für von Gemeinden ausgelagerte Gesellschaften die an die Gebietskörperschaft rückvermieten.

Eigentlich wird durch die geplante Maßnahme des Bundes nur die parlamentarische Kontrolle gestärkt, wodurch auch die Transparenz, besonders in Zusammenhang mit den Gemeindefinanzen, verbessert wird.

Auch wird es für die Gemeinden nicht mehr so attraktiv zahlreiche Bereiche in privatwirtschaftliche Konstrukte auszulagern und somit einem Ausverkauf Tür und Tor zu öffnen. Zusätzlich wurden in der Vergangenheit Bedienstete zweierlei Art (öffentlicher Dienst und Privatangestellte) im gleichen Unternehmen heraufbeschworen. Das könnte sich wieder ändern.

Ich erinnere an meinen Landtags-Antrag vom Februar 2008, in dem ich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für die Gemeinden gefordert habe, der im Mai auch vom Landtag beschlossen wurde. Jedoch gab damals das ÖVP-Finanzministerium eine negative Stellungnahme dazu ab.

„Für einzelne Gemeinden mag der Verlust der zeitverschobenen Umsatzsteuerbelastung finanzielle Verschlechterungen durch den Ausfall dieser Liquiditätsvorteile mit sich bringen, wenn der Vorsteuerabzug für ausgegliederte an die Gemeinde rückvermietende Gesellschaften, die der Gemeinde selbst gehören, wegfällt. Aber in Summe bringt es der Gesellschaft Vorteile durch mehr Transparenz und eine hoffentlich eintretende Rückbesinnung auf die Verantwortungen der Gemeindebehörde als Kommune“, schließt Bock.

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