Bundesrat beschließt Novelle zum Breitbandausbau
Raggl: "Digitale Infrastruktur entscheidend für den ländlichen Raum"

BR Peter Raggl: "Digitale Infrastruktur entscheidend für den ländlichen Raum." | Foto: Tiroler Bauernbund
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BEZIRK. Für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich bis 2025 hat der Bundesrat Anfang November mit Stimmenmehrheit eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes besiegelt. BR Dr. Peter Raggl unterstreicht vor allem die große Bedeutung des Ausbaus für den ländlichen Raum. „Eine flächendeckende Versorgung mit Breitband und ultraschnellen Mobilfunknetzen ist heute die absolut entscheidende Wettbewerbsfrage. War es früher die Schaffung adäquater Verkehrsinfrastrukturen, welche die Bewohner auch in den hintersten Talschaften gehalten hat, so sind es heute die digitalen Infrastrukturen, welche die Attraktivität einer Region bestimmen.“ Die vorliegende Novelle soll den Ausbau vom schnellen Internet beschleunigen und dabei die Kosten in Grenzen halten. So soll es gelingen, auch ländliche Standorte für Arbeitgeber aber auch für die Bewohner attraktiv zu halten. „Wenn heute ein Hotel in Ischgl oder Sölden keinen ultraschnellen Internetzugang hat, dann hat es bereits verloren“, so Raggl. Auch bei Betriebsansiedelungen ist neben der verkehrsmäßigen Erschließung der Zugang zum schnellen Internet entscheidend für die Wahl des Standortes.

Monitoring Breitbandausbau

Um den notwendigen Ausbau möglichst kostengünstig zu gestalten, muss die ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. „Bisheriges Problem war, dass es kein bundesweites Monitoring des Breitbandausbaus gab. Aufgrund dieses gegenseitigen Informations- bzw. Wissensdefizit wurden sündteuere Leistungsinfrastrukturen nicht selten doppelt und dreifach verlegt. Zukünftig soll ein besonderes Augenmerk auf die Mitnutzung bereits bestehender Infrastrukturen und die Mitverlegung bei der Schaffung von neuen Infrastrukturen gelegt werden“, betont Dr. Peter Raggl und erwähnt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit von Land Tirol mit der TIWAG, die sich bereits im Jahr 2014 darauf geeinigt haben, sämtliche bestehende Lehrverrohrungen im Ausmaß von nicht weniger als 1.600 km gegen eine einmalige Entschädigung für den Breitbandausbau nutzen zu können. In Zukunft soll die Telekom-Regulierungsbehörde eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um Analysen der Breitbandversorgung durchführen zu können. „Betreiber von Netzwerken müssen zukünftig entsprechende Geodaten an die Regulierungsbehörde übermitteln und so können sinnvolle Koordinierungen zwischen Netzinfrasturktur, Betreibern, Ländern und Gemeinden getroffen werden.“

Wichtiger Aspekt für Grundeigentümer

Die Novelle erlaubt es außerdem, Wegerechte im Fall einer Nichteinigung auch gegen den Willen des Eigentümers im öffentlichen Interesse zwangsweise einzuräumen. Eine entsprechende Entschädigung wird von der Regulierungsbehörde abhängig vom Verkehrswert der Liegenschaft festgelegt. Ein Problem entsteht für den Grundeigentümer bei der allfälligen Beschädigung der Glasfaserleitung. Hier kann vor allem durch den Ausfall der Internetverbindung für Firmen enormer Schaden entstehen. Der Bundesrat fordert daher, die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Beschädigungshandlung einzuschränken und zusätzlich die Haftungssumme mit der Höhe des einmaligen Entschädigungsbetrages zu begrenzen.

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