Bewirtschaftung notwendig

War aus gesellschaftlicher Sicht vor wenigen Jahren eine zu intensive, industrielle Landwirtschaft die größte Sorge, ist es heute das genaue Gegenteil. Die zu starke Extensivierung, also geringe landwirtschaftliche Nutzung von Grund und Boden bis hin zur Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes, bereitet viel mehr Probleme. Das bestätigen auch Experten der Universität für Bodenkultur in Wien.
BEZIRK. „Der Rückzug der Agrarwirtschaft hat viele Folgen. Eine davon ist das Verbuschen der Landschaft. Dies ist für Pflanzen, die auf offene Bereiche angewiesen sind, eine erhebliche Gefahr“, erklärt der Tiroler Bauernbunddirektor Peter Raggl. Er verweist dabei auf die Expertenmeinung von Universitätsprofessor Wolfgang Holzner, der an der Uni für Bodenkultur das Institut für Umwelt- und Naturschutz leitet.
„Der Umkehrschluss lautet daher, dass eine der Hauptaufgaben des Naturschutzes logischerweise die Erhaltung und Förderung einer aktiven Landwirtschaft ist“, weiß Raggl. Damit einher gehe die Kommunikation zwischen Naturschutzeinrichtungen des Landes und den Bauern. „Die Landwirte leisten bereits ihren Beitrag zur Artenvielfalt. Die Experten der Bodenkultur erklären in diesem Zusammenhang, dass fünf bis zehn Prozent der Fläche in vielen Landschaften ausreicht, um die natürliche Vielfalt zu erhalten. Auf dem Rest kann und muss landwirtschaftliche Produktion stattfinden“, erklärt Raggl. Denn alleine der Tiroler Waldbestand nimmt jährlich um rund 1260 Fußballplätze oder 900 Hektar zu.

Praktikable Lösungen gefordert
Als Bauernvertreter will er sich gegenüber dem Tiroler Naturschutz für praktikable Lösungen im Sinne aller Beteiligten einsetzen. „Ein Beispiel: Landwirte, die sich um eine verbesserte Erschließung einer Alm bemühen, wollen damit die Bewirtschaftung für die Zukunft sicherstellen. Oft sind sie mit unverhältnismäßigen Behördenwegen konfrontiert“, weiß der Tiroler Bauernbunddirektor.
Um die gegenseitigen Interessen besser abwägen zu können, fordert Raggl daher mehr Berechenbarkeit bei naturschutzrechtlichen Maßnahmen. Bei so genannten Bagatelle-Verfahren sollte es zum Beispiel eine vereinfachte Antragstellung, kürzere Laufzeiten für das Verfahren, eingeschränkte Auflagen und damit verminderte Kosten für Behörden und Sachverständige geben. „Damit weiß sowohl die öffentliche Hand als auch der Antragsteller schneller woran man ist“, so Raggl.

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