Kirchenbeitrag: Beitragspflicht erst mit 20 Jahren
Ab 2013 wird es in allen österreichischen Diözesen einen einheitlichen Beginn der Beitragspflicht geben. Die Diözese Innsbruck hebt das Antrittsalter von 19 auf 20 Jahre an. Somit ist das heurige Jahr eine Art Übergang, in dem 19-jährige noch nicht zur Zahlung des Kirchenbeitrags veranlagt werden. "Wir wollen bei den jungen Menschen in keinster Weise mit der Tür ins Haus fallen und sehen das als eine Art Starthilfe für junge Menschen. Damit wollen wir etwas mehr Zeit geben, um sich mit diesem Thema auseinananderzusetzen", so Reinhard Grübl, Leiter der Kirchenbeitragsstellen der Diözese Innsbruck.
So gibt es zum 20. Geburtstag ein Schreiben mit einem Info-Folder. Damit verbunden ist die Bitte, ein beigelegtes Blatt ausgefüllt zu retournieren, woraus eine Beitragsberechnung oder gar Befreiung ausgewertet werden kann.
Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenzdiener und Zivildiener sind beitragsfrei unter Vorlage entsprechender Bestätigungen. Bei einer erstmaligen Berechnung gibt es 25 Prozent Startbonus. "Wir stehen bei Unklarheiten in unseren Kirchenbeitragsstellen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung", so Grübl.
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