Oberes und Oberstes Gericht wird EU-Regionalfördergebiet

Der Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht wurde als EU-Regionalförderungsgebiet ausgewiesen. | Foto: Archiv/GKI
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OBERES GERICHT/OBERSTES GERICHT. Als einen „großen Verhandlungserfolg“ bezeichnet LH Günther Platter die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass das Gebiet des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht zusätzlich als EU-Regionalfördergebiet nun ausgewiesen wurde. Ursprünglich wurde aufgrund der neuen Regionalbeihilfeleitlinien ein Rückgang der auszuweisenden Gebiete in Österreich befürchtet. „Tirol hat sich intensiv darum bemüht, dass neben Osttirol nun auch das Obere und Oberste Gericht in der nächsten Förderperiode als EU-Regionalfördergebiet ausgewiesen wird“, betont Platter. „Gestern hat die Kommission offiziell die Ausweisung bestätigt: Der Status als Regionalfördergebiet ermöglicht auch erhöhte Fördersätze für betriebliche Projekte. Das Land Tirol wird sich jedenfalls darum bemühen, mit seinen Förderinstrumenten und den zur Verfügung stehenden EU-Mitteln diese verbesserten Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen, um attraktive Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Region zu schaffen.“

Regionalwirtschaftliches Programm im Ausmaß von zehn Millionen Euro startet ab Jänner 2015

Der Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht arbeitet derzeit intensiv an der Erstellung eines Regionalwirtschaftlichen Programms. Dieses hat eine Laufzeit von zehn Jahren und wird vom Land Tirol mit insgesamt zehn Millionen Euro dotiert werden. Ergänzend dazu wird der Planungsverband auch weiterhin in den Genuss der LEADER- und INTERREG-Förderungen kommen. Damit steht der Region ein breites Spektrum zur Verfügung, um die strukturellen Schwächen zu beseitigen und nachhaltig positive Entwicklungsimpulse zu setzen.

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