Streng untersagt ist der Ausschank von Alkohol

Keine Ausnahmen gibt es beim Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche. | Foto: Archiv
  • Keine Ausnahmen gibt es beim Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche.
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LANDECK. Wie in den letzten Jahren sind auch bei der diesjährigen Landecker Einkaufsnacht die Bestimmungen des Tiroler Jugendschutzes einzuhalten.
Zu beachten ist das Verbot der Weitergabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

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