Ladis: Neue Beleuchtung für Wahrzeichen

Neuer Glanz für Wahrzeichen: Die Burg Laudegg bekommt eine neue Beleuchtung.
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LADIS (otko). Bei einer Fahrt ins Obere Gericht ist die hoch auf einem Schieferfelsen über dem Inntal thronende Burg Laudegg ein beliebtes Fotomotiv. Die markante Burganlage in Ladis wurde erstmals 1239 urkundlich erwähnt, wobei es aber noch Funde aus älterer Zeit gibt. Bis ins 16. Jahrhundert war die Burg Gerichts- und Verwaltungssitz, bis dieser nach Ried verlegt wurde. Danach diente sie als Lager oder Waffendepot. Der Verfall setzte allmählich ein und im 20. Jahrhundert wurde die Anlage teilweise restauriert.
Nun soll das Wahrzeichen des Oberen Gerichts auch in der Nacht bald in neuem Glanz erstrahlen. "Die Burgherren sind mit dem Wunsch an mich herangetreten, da die bisherige Beleuchtung in die Jahre gekommen ist. Diese ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht energieeffizient", schildert Bgm. Florian Klotz.
Franz Stark vom Ingenieurbüro Stark hat nun ein neues Lichtkonzept mit LEDs erarbeitet. Als materialgerechte Lichtfarbe wird die Farbtemperatur „warmweiß“ gewählt. "Das Licht soll jetzt dahin, wo es hin sollte. Alle Bauten der Burganlage werden damit ausgeleuchtet und es entsteht eine dreidimensionale Wirkung mit verschiedenen Lichttönen. Das Wahrzeichen für das Obere Gericht soll dadurch voll zur Geltung kommen", verrät der Dorfchef. Es wird aber keine Inszenierung angestrebt, sondern eine natürliche, zeitlose Darstellung. Neben der besseren Wahrnehmung soll auch ein neues nächtliches Erscheinungsbild für die Burg Laudegg entstehen.
Geplant ist das Projekt noch heuer im Herbst umzusetzen. Die Kosten belaufen sich auf rund 50.000 Euro. Die Förderung beträgt rund 24.600 Euro und wird vom Regionalmanagement regioL abgewickelt. Den Rest der Kosten teilen sich laut Bgm. Klotz die Gemeinde Ladis und der TVB Serfaus-Fiss-Ladis.

Neuer Glanz für Wahrzeichen: Die Burg Laudegg bekommt eine neue Beleuchtung.
Bgm. Florian Klotz: "Die Burg Laudegg kommt mit der neuen Beleuchtung auch in der Nacht voll zur Geltung."
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