Weinrebe ade
Zerstörung einer Fassadenbegrünung in der Leopoldstadt
Vertrockneten Äste und Blätter: Es gibt Ärger über die Zerstörung der wilden Weinrebe in der Wittelsbachstraße. Aber was ist der Grund dafür? Die BezirksZeitung hat nachgeforscht.
WIEN/LEOPOLDSTADT. Eine wilde Weinrebe wuchs und gedieh im Innenhof der Wittelsbachstraße 3 – und das bereits seit 30 Jahren. Doch plötzlich rückten Arbeiter an und begannen diese zu entfernen.
"Jetzt ist alles verdorren und unser Hof ist sehr schmutzig hinterlassen worden", ärgert sich Anrainerin und Miteigentümerin Vera Hoyer. Die selbstkletternde Pflanze hatte sich längst auf die Fassade des benachbarten Gebäudes der Hausnummer 1 verzweigt.
Aber warum wurde die Pflanze zum Teil entfernt? „Ursache dafür sind Beschädigungen an der in unserer Verwaltung befindlichen Liegenschaft", berichtet eine Sprecherin der Hausverwaltung Obermeier. Deshalb habe man die Rebe entfernt und die Äste zu den Nachbarhöfen gekappt.
Kosten für Nebenhäuser
„Von der einstigen Grünpracht sind nur mehr vertrocknete Äste und der Schmutz im Hof über", berichtet Hoyer. Die Bewohnerin beklagt, dass durch den Wegfall der Fassadenbegrünung die Temperatur in den Wohnräumen um mehrere Grad gestiegen ist. "Ich wohne unter dem Dach und habe jetzt in meinem Schlafzimmer mindestens vier Grad mehr", berichtet Hoyer.
Aber auch weitere Auswirkungen beobachtet sie: „Tiere haben sich im üppigen Grün angesiedelt und ich konnte Amseln, Raben, Rotschwänzchen und Fledermäuse beobachten. Dadurch wurde eine frühere Taubenplage verhindert."
Das fehlende Grün und der Schmutz in den Nebenhäusern sind für die Bewohner ärgerlich. Laut Immo-Experte Peter Nemeth müssen die vertrockneten Äste und Blätter entfernt werden. Das sei aus Brandschutzgründen und aufgrund der Wegesicherungspflicht nötig.
„Die Hauseigentümer müssen die Kosten für die Entfernung der vom Nachbargrundstück kommenden Äste selbst tragen, weil das Nachbarschaftsgesetz dies so vorsieht“, sagt Nemeth. Deshalb hat die Gebäudeverwaltung Herbert Windbichler, zuständig für die Wittelsbachstraße 1, bereits einen Lokalaugenschein durchgeführt und Kontakt mit der entsprechenden Firmen aufgenommen.
Kommt eine neue Begrünung?
„Es wäre notwendig, über alternative Maßnahmen zur Kühlung der Wohnungen nachzudenken“, stellt Hoyer fest. Über die Möglichkeiten und Maßnahmen für eine neue Fassadenbegrünung muss die Eigentümerversammlung entscheiden. Diese muss alle zwei Jahre stattfinden oder kann von den Wohnungseigentümern einberufen werden. Bis dato wurde aber noch nichts entschieden.
„Ob Fassadenbegrünungen in Zukunft von den Eigentümern der Liegenschaft gewünscht bzw. durchgeführt werden, steht derzeit noch nicht fest", lässt die Hausverwaltung der Wittelsbachstraße 3 wissen.
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