Gartenarbeit
"Benzinbieber" und Mäher: Es wird laut
Die warme Jahreszeit kann voller freudiger Momente sein, aber auch voller Lärm von Gartenmaschinen.
LILIENFELD. An einem Sommertag gibt es nichts Schöneres, als auf der Terrasse zu sitzen und mit der Familie ein eiskaltes Getränk oder ein Barbecue zu genießen. Dann denkt der Nachbar, er müsste den Rasen mähen. Oder wirft die Kettensäge an. An den Wochenenden, weil er dann frei hat. Wegen der möglichen Konflikte, die sich daraus ergeben, regeln die Gemeinden die lärmintensive Wochenendarbeit.
Die Geldstrafe beträgt 218 Euro
Die Vorschriften sind nicht neu, so gibt es beispielsweise in Türnitz seit fast 30 Jahren eine örtliche Verordnung, die lärmende Wochenendaktivitäten regelt. Das bedeutet, dass die Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeit an Sonn- und Feiertagen zur Gänze verboten ist. Dies gilt besonders für das Betreiben von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher, Häcksler, usw.), unabhängig von der Art des Antriebes. Wer dagegen verstößt, muss eine Geldstrafe von 218 Euro zahlen.
„In letzter Zeit hat es nur vereinzelt Beschwerden gegeben, eine Strafe musste meines Wissens noch nie ausgesprochen werden.“
teilte Werner Stieglitz, Amtsleiter Türnitz, mit. In Annaberg werden die Einwohner gebeten, die Ruhezeit einzuhalten. Wie Bürgermeisterin Claudia Kubelka sagte,
„Bei uns wurden die Gemeindebürger samt Zweitwohnsitzer gebeten, über die Mittagsstunden und am Sonntag keine lauten Maschinen zu verwenden. Es mag schon hin und wieder zu Störungen kommen, aber das Thema ist kein großes oder brennendes.“
Lilienfeld: Insel des Friedens
In der Stadt Lilienfeld ist der Lärm von Gartenmaschinen überhaupt kein Problem.
„In Lilienfeld gibt es grundsätzlich keine Probleme zum Thema Lärm von Gartenmaschinen. Die Grünraumpflege im öffentlichen Raum wird sehr positiv aufgenommen und viele Blumenbeete werden von ehrenamtlichen Helferinnen betreut.“,
informiert Stadtamtsdirektor Thomas Donner. Die Regeln sind also wohlbekannt, wie die Polizei bestätigte. „Im Bezirk Lilienfeld sind keine Anzeigen/Beschwerden bezüglich lärmender Gartenarbeiten bekannt. Die Zuständigkeit in derartigen Angelegenheiten liegt bei den jeweiligen Gemeinden.“ so Günther Priesching, Bezirksinspektor vom Bezirkspolizeikommando Lilienfeld.
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