Mehrere Anklagen gegen erst 17-Jährigen

- <b>Richter Markus Grünberger </b>ersparte dem Jugendlichen eine Haftstrafe.
- Foto: I. Probst
- hochgeladen von Markus Gretzl
Jugendlicher stand gleich wegen drei Anklagepunkten vor Richter Markus Grünberger.
BEZIRK (mg). Mit mehreren Vorwürfen konfrontierte die St. Pöltner Staatsanwältin Nicole Elsinger einen 17-jährigen Lehrling aus dem Bezirk Lilienfeld. Neben der Beschädigung von Mistkübeln in Hainfeld und der unerlaubten Inbetriebnahme eines Autos galt es vor allem zu klären, ob ein Schlag des Beschuldigten mit seinem Sturzhelm als Notwehr zu bewerten sei. Rasch abgehandelt war das Mistkübeldelikt, zu dem sich der Bursche nicht schuldig bekannte. Glaubhaft für Richter Markus Grünberger, nachdem auf einem Foto Beschimpfungen gegen die Polizei Hainfeld samt Name des Angeklagten auf dem Mistkübel verewigt waren. Den Pkw eines Bekannten hatte der Lehrling im Juni mit zwei Promille Alkohol und ohne Führerschein entwendet. Bald danach wurde der Besitzer zu seinem Wagen gerufen, der mit beschädigtem Unterboden im Graben gelandet war. "Als Schwuler verfolgt" fühlt sich das Opfer der Sturzhelmattacke. Der beschuldigte Lehrling behauptete, er sei von dem Homosexuellen zu sexuellen Handlungen aufgefordert worden. Dieser habe ihm, aber auch einigen Bekannten, Geld dafür geboten. Schließlich habe ihn der 35-Jährige so bedrängt, dass er sich nur mehr mit einem Schlag mit seinem Helm zur Wehr setzen habe können. Verurteilt wurde der Bursche nur für die Entwendung des Pkw. Sechs Wochen bedingte Haft und 800 Euro Schadenersatz sollen ihn von weiteren Straftaten abhalten.
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