Tierquälerprozess
Mildes Urteil für Ansfeldner Tierquäler empört Tierschützer
24 Monate Haft – acht davon unbedingt – lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen den Angeklagten, Tierschutzvereine sind entsetzt. Die zahlreichen Fälle von Tiermisshandlung wurden bei einem Großeinsatz der Polizei in Ansfelden – am 1. September 2023 – aufgedeckt. Die BezirksRundSchau hat ausführlich darüber berichtet.
ANSFELDEN. Der 45-Jährige zeigte sich bei seiner Hauptverhandlung vergangenen Montag am Linzer Landesgericht voll geständig. Die Anklage legte dem Ansfeldner neben Tierquälerei auch Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz, Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes, Urkundenunterdrückung und Vergehen nach dem Waffengesetz zur Last.
44 Hunde befreit
Der Fall löste vergangenes Jahr großes öffentliches Aufsehen aus, handelt es sich doch um einen der schwersten Vorfälle von Tiermisshandlung in Oberösterreich, sowohl was die Intensität als auch die Quantität anbelangt, wie der Staatsanwalt während der Verhandlung ausführte.Am 1. September 2023 wurden die teils stark verwahrlosten und verletzten Hunde bei einem Großeinsatz der Polizei Ansfelden im Keller des Angeklagten entdeckt. Daneben stellten die Beamten ebenso große Mengen an Drogen, Waffen, Falschgeld und gefälschte Dokumente sicher. Die befreiten Tiere kamen in Tierheime in ganz Oberösterreich.
Geständnis als Milderungsgrund
Der 45-Jährige wurde noch am selben Tag festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft und verweigerte jegliche Aussage zu den Vorwürfen. Für den zweifachen Vater, der seit drei Jahren ohne Beschäftigung und laut eigener Aussage von seiner Mutter lebt, ist es nicht der erste Auftritt vor dem Richter. Im Dezember 2023 wurde er nach dem Verbotsgesetz bereits verurteilt, war zum Zeitpunkt der Taten in seiner dreijährigen Bewährungszeit. Ein Umstand, der sich neben der Fülle und Schwere der jetzigen Vorwürfe, straferschwerend auswirkt, wie die Richterin betont. Seinem vollen Geständnis ist es zu verdanken, dass das Urteil mit 24 Monaten, 16 davon bedingt, milde ausfiel. Auch wurde seine laufende Bewährung nicht widerrufen. Vielmehr bekam der 45-Jährige eine weitere Bewährungszeit von fünf Jahren aufgebrummt. Nach kurzer Besprechung mit seinem Rechtsbeistand verzichtete der Angeklagte auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft hingegen gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Ein Schlag in Gesicht
Tierschützer zeigen sich erbost über das vorliegende Urteil: „Das ist wirklich schockierend“, bekräftigt Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler.
„Es kommt direkt einer Anleitung für Verbrecher gleich, wie man trotz schwerster Straftaten einfach davonkommt: Mund halten und schuldig bekennen führt zu schneller Enthaftung und lächerlich milder Strafe“
, ist Stadler fassungslos. Nicht die einzige Tatsache die dem Tierschützer sauer aufstößt: „Wir haben uns dem Verfahren mit unseren Kosten angeschlossen, sollen laut Richterin auf unseren Kosten auch noch sitzen bleiben und gehen daher auf jeden Fall in Berufung. Dass Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, dürfte bei Teilen der Justiz auch nach über zehn Jahren nicht angekommen sein“, bemängelt Stadler.
Happy End für "Tartuffel"
Währenddessen gab es nun für einen weiteren Hund aus dem Ansfeldner Folterkeller ein Happy End. Tartuffel, eines von sieben Opfern, die im Tierparadies Schabenreith untergekommen waren, konnte glücklicherweise an erfahrene Halter übergeben werden.
"Für die sechs weiteren Hunde wird noch ein liebevolles Zuhause gesucht. Die Anforderungen an potenzielle Halter sind hoch, da die Tiere teilweise schreckhaft und unberechenbar sind", betont Tierheimleiter Harald Hofner. Die Aussicht, geeignete Besitzer zu finden, sei gering – insbesondere, da viele Halter mit der Rasse American Staffordshire Terrier schnell überfordert seien.
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