Pflege.Eltern.jetzt
"Wohl des Kindes ist entscheidend"

Mit 8. September wurde die regionale Werbekampagne „Pflege-Eltern.jetzt“ der Kinder- und Jugendhilfe auf alle Bezirke Oberösterreichs ausgerollt. Im Bild: Theresia Schlöglmann (Abteilungsleitung Kinder-und Jugendhilfe) mit Kinderschutz-Landesrat Martin Winkler (SPÖ) und Valentin Pühringer, Bezirkshauptmann Rohrbach. | Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
  • Mit 8. September wurde die regionale Werbekampagne „Pflege-Eltern.jetzt“ der Kinder- und Jugendhilfe auf alle Bezirke Oberösterreichs ausgerollt. Im Bild: Theresia Schlöglmann (Abteilungsleitung Kinder-und Jugendhilfe) mit Kinderschutz-Landesrat Martin Winkler (SPÖ) und Valentin Pühringer, Bezirkshauptmann Rohrbach.
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Vor zwei Jahren gestartet, wird die regionale Werbekampagne „Pflege-Eltern.jetzt“ der Kinder- und Jugendhilfe mit 8. September auf alle restlichen Bezirke Oberösterreichs ausgerollt.

LINZ-LAND. Theresa Schlöglmann von der OÖ Kinder- und Jugendhilfe erklärt im Gespräch, welche Voraussetzungen für eine Pflegeschaft notwendig sind, worauf sich Pflegeeltern einstellen müssen und wo sie Unterstützung erhalten.

Wie sieht der Bedarf an Pflegeeltern im Bezirk Linz-Land aus?
Schlöglmann:
Aktuell sind im Bezirk Linz-Land keine freien Pflegefamilien vorhanden und es gibt auch keine offenen Pflegewerber:innen. Generell wäre es wünschenswert wenn bis zu fünf freie Pflegeplätze zur Verfügung stehen würden.

Wie sieht das Verhältnis Teilzeit/Vollzeit im Bezirk Linz-Land aus?
Im Bezirk Linz-Land stehen derzeit zwei Unterstützungspersonen zur Verfügung. Die 37 Pflegefamilien haben jedoch innerhalb deren Familien- und Freundeskreis Personen, welche bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Welche Voraussetzungen muss man als angehende Pflegeeltern erfüllen?
Alleinstehende Personen können genauso Pflegemutter/-vater werden wie Paare. Voraussetzungen, die bei der Eignungsüberprüfung besprochen werden, sind zum Beispiel: Der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und Pflegekind sollte dem natürlichen Altersunterschied entsprechen. Beruf und Familie sollten gut vereinbar sein.
Die gesundheitliche Eignung von Pflegewerbern muss in Form eines Gesundheitsfragebogens vom Arzt bestätigt werden. Für alle im Haushalt lebenden Personen ist ein Strafregisterauszug vorzulegen. Die Wohnverhältnisse müssen kindgerecht und die finanziellen Verhältnisse abgesichert sein. Für die soziale Integration des Pflegekindes in die Gesellschaft sind auch ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich.
In den Gesprächen mit einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und in der psychologischen Überprüfung werden außerdem die inneren Haltungen besprochen. Hier geht es um die Motivation, die persönliche Geschichte, um Werte und Erziehungsvorstellungen, um persönliche Eigenschaften und insgesamt um die Fähigkeit, sich mit den besonderen Ansprüchen eines Pflegeverhältnisses auseinanderzusetzen.  Bestimmte Fragen kann man bereits im Vorfeld bedenken: Bin ich belastbar? Offen für Neues? Ist meine Lebensweise auf Kinder abgestimmt? Habe ich Erfahrung in der Erziehung? Bin ich bereit, der Herkunftsfamilie mit Respekt zu begegnen? Steht die ganze Familie hinter dieser neuen Aufgabe? Haben wir ein harmonisches, warmherziges, tolerantes Familienklima? Halten wir auch turbulente Zeiten aus? Könnte ich mir auch vorstellen, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen aufzunehmen? Habe ich in diesem Bereich (berufliche) Vorerfahrungen? 

Wie lange bleiben Kinder (bei Vollzeit-Versorgung) im Schnitt in einer Pflegefamilie?
Pflegefamilien sind Familien, die ein Kind oft für lange Zeit aufnehmen (oft bis das Kind aus seiner Pflegefamilie „herauswächst“). Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass das Pflegekind tatsächlich bis zum „Herauswachsen“ bei der Pflegefamilie bleibt.

Wie funktioniert die Zusammenführung von Pflegekind und Pflegeeltern?
Bei der Anbahnung und Vermittlung achtet die Kinder- und Jugendhilfe darauf, dass Kind und Pflegefamilie zueinander passen. Die Bedürfnisse der Pflegefamilie, des Kindes und der Eltern werden im Vorfeld sorgfältig abgeklärt. Geachtet wird auch darauf, ob die Geschwisterreihe und der Altersabstand zwischen den Kindern/Jugendlichen passen und ob der Wohnort mit den vorgesehenen persönlichen Kontakten vereinbar ist. Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich dann um die ersten Kontakte und organisiert die Übersiedlung des Pflegekindes.  Im Zuge eines Gesprächs mit den Pflegeeltern und den Eltern wird die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Durch diese Betreuungsvereinbarung wird das Pflegeverhältnis zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Pflegeeltern rechtlich begründet.

Welche sind die Hauptgründe, die eine Pflegeelternschaft notwendig machen?
Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für Pflege und Erziehung, wenn zum Schutz und Wohl des Kindes ein Aufwachsen in einer zweiten Familie längerfristig notwendig ist. 
Die Ursachen hierfür sind vielfältig; etwa weil es Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, ausreichend auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu achten.

 Welche sind die größten Herausforderungen für Pflegeeltern?
Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien. Pflegeeltern stehen also vor der Herausforderung, mit ihrem Pflegekind wie mit einem eigenen Kind zu leben und gleichzeitig seine Wurzeln in einer anderen Familie zu respektieren und Beziehungen zu beiden Familien zu fördern. Wichtig ist es deshalb, anzuerkennen, dass das Kind ein Recht auf Kontakt zu seinen Eltern hat und auch, sich mit einer potenziellen Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen.

Wie werden Pflegeeltern unterstützt? 
Damit die Betreuung in einer Pflegefamilie gut gelingen kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.
Der oder die zuständige Sozialarbeiter:in begleitet das Pflegeverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt. Er/Sie besucht das Pflegekind in seinem neuen Zuhause und bespricht gemeinsam mit der Pflegefamilie die Entwicklungen im Alltag. Die Pflegefamilie kann sich in allen Angelegenheiten, die das Familienleben betreffen, an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Es stehen immer die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen im Vordergrund und daher kann auch Pflegefamilien bei Bedarf das gesamte Unterstützungssystem der Kinder- und Jugendhilfe angeboten werden.
Mit dem kostenlosen Beratungsscheck bietet ein Berater-Pool zudem unkomplizierte und zeitnahe Hilfe von außen an, um aus einer belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden oder neue Perspektiven zu gewinnen.

Wo können sich interessierte Paare informieren?
Umfassende Informationen rund ums „Pflegeeltern werden“ sind auf der Homepage der Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich zu finden (www.kjh-oe.at/pflegefamilie/pflegeeltern-werden). Zudem informieren und beraten die Sozialarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gerne telefonisch und/oder persönlich.

Gibt es besondere Schulungen oder Weiterbildungen für Pflegeeltern?
Pflegeeltern absolvieren vor der Aufnahme eines Pflegekindes eine fachliche Vorbereitung bei plan B (www.planb-ooe.at). Die Kosten für diese Seminare trägt das Land OÖ, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe. plan B bietet außerdem eine Reihe von Angeboten wie Weiterbildung, Supervision, Pflegeelterngruppen, Besuchsbegleitung, Urlaubsangebote für Pflegekinder, psychologische Beratung. 

Wie wird die finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern geregelt?
Pflegeeltern haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für den Lebensunterhalt des Pflegekindes (Pflegekindergeld). Die Höhe der Beträge wird jährlich angepasst und beträgt je nach Alter des Kindes zwischen knapp unter 600 € und etwas über 700 € (Oö. KJHG-Richtsatzverordnung). In jedem Kinderleben fallen auch Ausgaben an, die davon nicht gedeckt sind. Bestimmte Aufwendungen, wie etwa die Anschaffung einer Erstausstattung, werden in Oberösterreich daher einheitlich für jedes Pflegekind bezuschusst.
Für den Bezug von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und anderen Beihilfen und Unterstützungen (z.B. Wohnbeihilfe, Freifahrten, Schulbeihilfen…) gelten in der Regel dieselben Voraussetzungen wie bei leiblichen Kindern. Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung besteht überdies die Möglichkeit einer Anstellung knapp über der Geringfügigkeit bei plan B.

Gibt es spezielle Angebote für Pflegeeltern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen?
Manchmal haben Pflegekinder mehr als nur eine besondere Geschichte – wir sprechen dann von Hochbelastung. Diese spezielle Situation führt unter Umständen zu großen Herausforderungen in der Pflegefamilie. Damit diese gut gemeistert werden können, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
Erhöhte Anstellung
Wenn für die Betreuung des Kindes im Alltag eine spezielle Qualifikation benötigt wird und die angestellte Pflegeperson diese selbst vorweisen kann, gibt es die Möglichkeit, einen erhöhten Anstellungsbetrag zu beziehen.
Fachkräfteeinsatz
Unterschiedliche Professionist:innen aus dem psychosozialen Berufsfeld werden entsprechend dem Bedarf der Pflegefamilie bzw. des Pflegekindes zur Verfügung gestellt, um die Familie zu entlasten und bei speziellen Themen zu begleiten und zu beraten.
Entlastung im Alltag
Hier gibt es die Möglichkeit für Pflegefamilien Unterstützung durch eine Assistenzkraft oder eine:n Familienhelfer:in zu bekommen.

Wie werden Konflikte zwischen Pflegeeltern und Herkunftsfamilien gelöst?
Pflegeverhältnisse werden von Anfang an und durch regelmäßige Kontakte durch Sozialarbeiter:innen begleitet. Entstehen Konflikte zwischen Pflegeeltern und Herkunftsfamilien, wird in erster Linie versucht werden, bei von Sozialarbeiter:innen moderierten Gesprächen gemeinsam nachhaltige Lösungen zu finden.

Wie läuft die Nachbetreuung nach Beendigung der Pflegeelternschaft ab?
Abhängig vom jeweiligen Hilfebedarf wird dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen die entsprechende weitere Unterstützung geboten. Wichtige und förderliche Beziehungen sollen weiterhin bestehen, sodass anhand den Bedürfnissen der Kinder/Jugendlichen auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses Kontakte zur Pflegefamilie nachhaltig gefördert werden.

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