„Nicht überstürzt kündigen“ sollen die Beschäftigten der SWH Dachbau GmbH in Leonding

Arbeitnehmer sollen zu ihrem Recht kommen: Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. | Foto: AK OÖ.
  • Arbeitnehmer sollen zu ihrem Recht kommen: Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.
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LEONDING (red).  „Auch wenn’s schwer fällt: Jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Arbeitsverhältnis nicht überstürzt zu lösen, damit keine Ansprüche verloren gehen“, betont Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.

„Ansprüche sollen nicht verloren gehen“

Die offenen Zahlungen erhalten: Darüber sollen die Beschäftigten in der Betriebsversammlung umfassend darüber informiert werden. „Sollte dennoch jemand sein Arbeitsverhältnis beenden wollen, raten wir dringend, sich vorher von unseren Experten beraten zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen“, so Kalliauer. Eine Fortführung des Unternehmens ist geplant. 

Betriebsversammlung nicht verpassen

Das Team es AK-Insolvenzrechtsschutzes wird – bei einer Betriebsversammlung nächste Woche – seine Arbeit aufnehmen und die Beschäftigten beraten und begleiten. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte am Landesgericht St. Pölten, weil der Sitz des Unternehmens St. Valentin ist.

Ansprüche bei Gericht und Insolvenz-Entgelt-Fond anmelden

Nachdem aber die Produktionsstätte in Leonding angesiedelt und der Großteil der Arbeitnehmer dort beschäftigt ist, wird die Arbeiterkammer Oberösterreich die Beratung übernehmen. Im Falle der Bevollmächtigung kümmert sich das Team des AK-Insolvenzrechtsschutzes um die Anmeldung und Beantragung der offenen Ansprüche bei Gericht und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Betroffene sollen schnell zu ihrem Geld kommen

Wann die Arbeitnehmer mit der Zahlung durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds rechnen können, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Kalliauer: „Die Arbeiterkammer und die Betriebsräte des Unternehmens werden jedenfalls alles daran setzen, dass die Betroffenen schnell zu ihrem Geld kommen, auf das sie nun schon so lange – sogar über Weihnachten – warten müssen. Die Vertretung durch die AK ist für die Betroffenen kostenlos“

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