„Frühjahrsputz“ auf den Straßen

Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien des Landes sind derzeit im Volleinsatz, was die Reinigung der Landesstraßen, Park- und Rastplätze betrifft | Foto: Stadt Linz
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  • hochgeladen von Nina Meißl

Seit dem Einsetzen der ersten Schneefälle im Dezember vorigen Jahres wurden 1940 Tonnen Salz und 380 Tonnen Splitt für Straßen, Geh- und Radwege sowie Stiegenanlagen im Linzer Stadtgebiet benötigt. „Das ist zwar fast die dreifache Menge des Streuguts im Jahr zuvor, aber im langjährigen Vergleich ist der vergangene Winter eher in der unteren Hälfte der Verbrauchsskala anzusiedeln“ zieht Verkehrsreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing Bilanz.

Staubbelastung vermindern

Mittlerweile hat der Tiefbau Linz damit begonnen, den im Winter ausgebrachten Splitt wieder einzukehren. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Mai kontinuierlich fortgeführt, um die Staubbelastung im Stadtgebiet auf ein Mindestmaß zu reduzieren. „Durch das Einkehren des Streusplitts wird für saubere Straßen gesorgt und ebenso für eine verminderte Staubbelastung im Stadtgebiet“, so Hörzing. „Kostenmäßig liegt die zu Ende gehende kalte Jahreszeit mit voraussichtlich ca. 1,3 Millionen Euro für Personal- und Sachaufwand unter dem langjähri-gen Durchschnitt. Insofern hat die relativ schneearme Witterung nach dem milden Winter im Vorjahr auch dieses Mal der Stadt beim Sparen geholfen“. So fielen zum Beispiel die Wintersaisonen 2009/2010 und 2010/2011 mit Kosten von jeweils ca. 1,9 Millionen Euro für die Stadt Linz wesentlich teurer aus. Der höchste Verbrauchswert in diesem Winter wurde am Silvestertag mit 100 Tonnen Salz und in der Nacht von 28. auf 29. Jänner mit 57 Tonnen Salz verzeichnet.

Splitteinkehren auf Gehsteigen ist Pflicht der Anrainer

Die Stadt Linz weist darauf hin, dass nicht nur für die Räumung, sondern auch für die Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung des ausgebrachten Streuguts gemäß Paragraph 93 StVO die Anrainer (oder die von Anrainer beauftragten Räumungsdienste) zuständig sind. Streugutrückstände dürfen grundsätzlich nicht auf den Straßen „entsorgt” werden.

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