Goiserer Pensionist wegen Kinderporno-Verdacht in U-Haft
BAD GOISERN. Am 9. Mai verhaftete die Polizei einen 68-jährigen Goiserer Pensionisten, der 1998 im sogenannten „Goiserer Kindesmissbrauchsskandal“ zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Der Pensionist wird laut Staatsanwaltschaft verdächtigt, pornografische Darstellungen von Minderjährigen im Internet veröffentlicht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Staatsanwaltschaft Wels ist über den Pensionisten wegen "Tatbegehungsgefahr" Untersuchunghaft verhängt worden. Ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen §207a StGB (pornografische Darstellung Minderjähriger) wurde eingeleitet.
Bereits vor Monaten war gegen den Goiserer wegen des Verdachts der verbotenen Veröffentlichung und pornografischen Darstellung Minderjähriger – §301 und §207a des Strafgesetzbuches (StGB) – ein Verfahren eingeleitet worden. Demnächst hätte vom Landesgericht Wels der erste Verhandlungstag festgesetzt werden sollen.
Sollte sich der neue Verdacht bestätigen, könnten, laut Staatsanwaltschaft Wels, die aktuellen Ermittlungsergebnisse noch in das zu erwartende Gerichtsverfahren einfließen.
Pensionist veröffentlicht seit Jahren Daten seiner Opfer im Internet
Zur Erinnerung: Der Pensionist veröffentlicht seit Jahren Fotos, Aussagen und Adressen von Opfern des "Goiserer Kindesmissbrauchsskandals" im Internet. Die BezirksRundschau Salzkammergut hat exklusiv darüber berichtet:
Bericht vom 20. Februar 2014
Täter will Entschädigung – Daten wieder im Internet –– Interview mit verurteiltem Goiserer Pensionisten
Bericht vom 6. März 2014
Neue Anklage gegen Pensionist, der Opfer im Internet bloßstellt – Missbrauchsopfer im Exklusiv-Interview
Die Veröffentlichungen führten bereits im April 2012 zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurden, laut Staatsanwaltschaft, Computer, Laptops und Memory-Sticks sichergestellt. Auf diesen fanden die Ermittler 2000 Bilder und 100 Videos, die in den Verdacht der pornografischen Darstellung Minderjähriger fallen, sagte Staatsanwalt Christian Hubmer bereits am 4. April gegenüber dem ORF-Radio.
Extrem zeit- und arbeitsintensiv gestalteten sich allerdings die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verbotener Veröffentlichung. Die Behörden mussten in mühsamer Kleinarbeit rekonstruieren, was im Prozess 1997 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden war – und was nicht. „Das war eine ziemliche Fizelarbeit“, so Hubmer gegenüber der BezirksRundschau.
Pensionist bestreitet Vorwürfe
Auf Anfrage der BezirksRundschau hatte der 68-Jährige Pensionist bereits vor drei Wochen alle aktuellen Vorwürfe bestritten: „Ich wüsste nicht, wo die das Material herhaben. Ich habe alles Gefährliche (gemeint Pornos von Minderjährigen, Anmerkung der Red.) immer sofort gelöscht, wenn ich den Verdacht hatte, dass es sich um Minderjährige handelt“, so der Goiserer.
Zur Sache – Rechtliche Infos zu §207a StGB und §301 StGB
§207a StGB bestraft, wenn jemand eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt, einem anderen anbietet oder sonst zugänglich macht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
§301 StGB bestraft die Veröffentlichung von Inhalten, die vor einem Gericht als nicht-öffentlich eingestuft wurden, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
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