Magistrat Linz
Keine Info, kein Bescheid, dafür ein flapsiges Impfstatement

- Die Omikron-Welle führt zu langen Wartezeiten bei der Gesundheitsbehörde.
- Foto: ktsdesign/panthermedia
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Omikron hält das Magistrat in Atem. Eine Linzerin musste bis nach Quarantäne-Ende auf den Absonderungsbescheid warten. Ob sie aber tatsächlich in Quarantäne gehen hätte müssen, ist unklar.
LINZ. Die Stadt Linz sieht sich gerne als Musterschüler, wenn es um die Bewältigung der Corona-Pandemie geht. Und tatsächlich hat sich die Verwaltung während der zwei Jahre über weite Strecken bewährt. Dass die massive Omikron-Welle auch den Magistrat an seine Grenzen bringt, zeigt ein aktueller Fall: Eine Linzerin machte Mitte Februar eine Corona-Infektion durch. Bereits am 19. März schlug der Corona-Test erneut an. Diesmal hatte sie auch massive Symptome. Nur: von den Gesundheitsbehörden hörte sie nichts.
Keine Quarantäne notwendig
Insgesamt vier Mal telefonierte sie mit dem Magistrat. Dreimal wurde sie freundlich darauf hingewiesen, dass der Absonderungsbescheid aufgrund der Lage etwas dauern könnte. So weit, so verständlich. Der vierte Anruf am 30. März – elf Tage waren seit dem Testergebnis vergangen – wirft laut Schilderung der Linzerin aber doch einige Fragen auf. Da sie das zweite Mal erkrankt sei, könne sie lange auf einen Absonderungsbescheid warten, erklärte ihr nämlich die Dame am Telefon. Auch hätte sie sich in diesem Fall nicht in Quarantäne begeben müssen, unabhängig von CT-Wert oder Symptomen – diese Info stehe doch eh in jeder Zeitung oder im Internet, so die Magistratsbedienstete zur verdutzten Linzerin.
Ausnahme oder Regel?
Müssen zweifach Erkrankte also gar nicht mehr in Quarantäne? Die Erklärung liefert der Krisenstab des Landes OÖ: In Österreich sei es unter gewissen – wenigen – Voraussetzungen, vor allem eine zeitliche Nähe der beiden Covid-Infektionen, einer Bezirksverwaltungsbehörde möglich, keinen neuerlichen Absonderungsbescheid zu erstellen. "Das sind allerdings Sonderfälle", heißt es aus dem Krisenstab. Im Regelfall müsse natürlich erneut ein Absonderungsbescheid ausgestellt werden. Auf Anfrage der BezirksRundSchau sieht das auch das Magistrat so. Positiv Getestete würden jedenfalls einen Absonderungsbescheid bekommen. Ausnahme: Wer keine Symptome und einen CT-Wert zwischen 20 und 30 hat, wird nicht abgesondert, bei Symptomen gleichem Wert schon. Liegt der CT-Wert unter 20 wird abgesondert, egal ob Symptome vorliegen oder nicht. Bei einem CT-Wert über 30 erfolgt keine Absonderung, unabhängig von Symptomen.
"Ausnahmsweise" ein Bescheid
Ob die innerhalb von eineinhalb Monaten zweimal an Corona erkrankte Linzerin die Kriterien für eine Absonderung erfüllte oder nicht, weiß sie bis heute nicht. Die Magistratsbedienstete zeigte sich am Ende jedoch großzügig: "Ausnahmsweise" würde die Frau jetzt einen Absonderungsbescheid bekommen, sagte sie laut Schilderung der Linzerin. Kurz nach dem Telefonat trudelte tatsächlich das Infomail über die Quarantäne ein, das laut Magistrat eine "vorgeschaltete Erstinformation" ist und in anderen Bezirken oft schon am Testtag kommt. Wenig später erhielt die Linzerin auch den Absonderungsbescheid, den sie ihrem Arbeitgeber vorlegen muss. Inhalt: Die Quarantäne ist am Vortag zu Ende gegangen, sechs Tage zuvor hätte sie sich freitesten können.
Magistratsbedienstete:"Geimpfte ohne Immunsystem"
Das Tüpfelchen auf dem "i" bei der ganzen Sache: Die Magistratsbedienstete erfragte im Laufe der Diskussion um den Absonderungsbescheid, wie oft die Linzerin bereits geimpft sei. Die Antwort "dreimal" quittierte sie mit dem Kommentar: "Na ja, eh klar. Die Geimpften haben kein Immunsystem mehr."
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