Konsumentenbeschwerden über Primacall, TalkEasy, Sparfon und MyPhone

Der Konsumentenschutz der AK OÖ erhält viele Konsumentenbeschwerden über Primacall, TalkEasy, Sparfon und MyPhone | Foto: lassedesignen - Fotolia
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Diese Gespräche beginnen mit Fragestellungen wie “wollen Sie billiger telefonieren“. Beantwortet man diese Frage mit ja kann dies bereits dazu führen, dass nach einigen Tagen eine Auftragsbestätigung ins Haus flattert, in der die Konsumenten als Kunden und Vertragspartner begrüßt werden. Es kommt auch vor, dass Konsumenten, die klar und deutlich kein Interesse bekunden, trotzdem Vertragsbestätigungen zugesandt bekommen. Auch ist zum Teil unklar, wer der Gesprächspartner eigentlich war, Berichten zufolge stellen sich die diversen Mitarbeiter auch als Telekom vor. Wollen die Konsumenten anschließend eine Stornierung, wird auf diese selten reagiert. Stattdessen schüchtern die Unternehmen ihre „Kunden“ mit Mahnungen und Inkassoschreiben ein oder drohen Netzdienstsperren an.

Die rechtliche Lage ist klar: In Österreich ist es verboten, Konsumenten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren. Wird der Konsument angerufen und stimmt er am Telefon einem Telefonvertrag zu, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der „Kunde“ das telefonische Angebot auch schriftlich bestätigt.

Um diese Regelung zu umgehen, fordern die Telefonbetreiber die Konsumenten zum Rückruf auf und behaupten dann, dass der Kunde aktiv angerufen habe. In diesem Fall gibt es nämlich kein Schriftlichkeitserfordernis. In der Praxis besteht hier ein Beweisproblem, da ein eingeleiteter Erstanruf oft schwer nachweisbar ist.

Bisherige Erfahrungen aus der täglichen Beratung durch den Konsumentenschutz der AK zeigen, dass Firmen wie Primacall, Sparfon, TalkEasy und My Phone kaum zur außergerichtlichen Lösung bereit sind. Sie behaupten unter anderem das Vorliegen von Tonbandprotokollen, die Zustimmung dokumentieren, diese würden aber nur vor Gericht vorgelegt.

Sparfon wurde bereits 2014 rechtskräftig dazu verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher ohne Zustimmung anzurufen und darin aufgefordert, fristgerechte Rücktrittserklärungen zu akzeptieren. Diesbezügliche Beschwerden gibt es seither aber weiterhin.
Auch gegen Talk Easy haben Konsumentenschützer eine Verbandsklage wegen Nichteinhaltung des Doppelbestätigungserfordernisses eingebracht.
Firmen wie Primacall und Sparfon haben in den letzten Jahren immer wieder Entgelte für Papierrechnungen eingehoben, obwohl dies rechtswidrig ist.

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ empfiehlt:

- Erhalten Sie einen solchen Anruf, lassen Sie sich auf kein Gespräch ein.

- Sie können binnen 14 Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie zurücktreten oder einen bestehenden Vertrag kündigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich per Einschreiben und mit Rückschein tun. (Musterbrief unter ooe.konsumentenschutz.at)

- Beantragen Sie in diesen Fällen auch die Löschung der Preselection bei der Telekom. Ansonsten telefonieren Sie weiter über Primacall, Sparfon, TalkEasy oder My Phone und erhalten mit Sicherheit weitere Rechnungen.

- In Österreich ist es verboten, Konsumenten zu Werbezwecken, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, telefonisch zu kontaktieren. Sie sollten daher Anzeige bei der Fernmeldebehörde machen (Musterbrief unter ooe.konsumentenschutz.at)

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