Prozess
Linzer für Schüsse auf Türsteher in Bosnien verurteilt

20-Jähriger Linzer für Schüsse auf Türsteher im bosnischen Bihac nicht rechtskräftig verurteilt. | Foto: fotokerschi
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Zu mehr als zwei Jahren Haft wurde ein 20-Jähriger Linzer am Donnerstag verurteilt. Er habe im Sommer 2021 in Bosnien auf einen Türsteher einer Diskothek geschossen und diesen dabei schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LINZ. Weil er im Juli 2021 beim Familienurlaub in Bosnien auf einen Türsteher einer Diskothek geschossen hat, musste sich am Donnerstag ein 20-jähriger Linzer vor dem Landesgericht Linz verantworten. Der junge Mann war im Juli des Vorjahres, gemeinsam mit einem Freund und dessen Verlobter, im bosnischen Bihac zu Besuch bei seiner Familie. Am Abend des 27. Juli fuhr das Trio in eine Diskothek und feierte mit reichlich Alkohol. Der Freund des Angeklagten soll dann im Laufe des Abends von einem Türsteher heftig verprügelt und rausgeschmissen worden sein.

Drei Mal geschossen

Daraufhin habe er im Elternhaus der Verlobten eine Pistole geholt. Die drei fuhren zurück zum Lokal und der 20-Jährige Linzer feuerte drei Mal aus dem Auto heraus auf den Security-Mitarbeiter. Der Mann wurde dabei in den Unterschenkel getroffen und schwer verletzt. Anschließend flüchtete er zurück nach Österreich. 

Nach "bosnischem Recht" verurteilt

Der 20-Jährige wurde von den Schöffen – nach bosnischem Recht – dafür zu 22 Monaten Haft verurteilt, aus einer vorangegangenen Verhandlung kamen nochmals 6 Monate hinzu, insgesamt muss er für 28 Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Begeht ein Österreichischer Staatsbürger ein verbrechen im Ausland, darf dieser nicht härter betraft werden als es das Strafmaß im Land der Tat vorsieht. In Bosnien drohen für absichtlich schwere Körperverletzung zwei bis fünf Jahre. In Österreich hätte das Strafmaß zwischen ein und zehn Jahren Gefängnis gelegen.

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