Staatsanwaltschaft Linz
Messerstecher von Wullowitz wegen Mordes angeklagt

Der Tatort in Wullowitz bei Freistadt. | Foto: fotokerschi.at/Kerschbaummayr
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Im mutmaßlichen Doppelmord von Wullowitz hat die Staatsanwaltschaft Linz Anklage erhoben. Laut Gutachten war der Angeklagte zurechnungsfähig.

LINZ. Wie die Staatsanwaltschaft Linz heute bekannt gegeben hat, wird gegen einen 33-jährigen Afghanen Anklage wegen zweifachen Mordes und schweren Raubes erhoben. Der Beschuldigte soll am 14. Oktober 2019 erst einen Flüchtlingsbetreuer des Roten Kreuzes und dann einen Landwirt mit Messerstichen getötet haben. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.


Zwei Opfer in Wullowitz

Wie berichtet, hat der Asylwerber in der mittlerweile geschlossenen Flüchtlingsunterkunft in Wullowitz einen Mitarbeiter des Roten Kreuzes aus Kefermarkt mit zwei Messerstichen verletzt. Der Flüchtlingsbetreuer erlag wenige Tage später seinen schweren Verletzungen. Das zweite Opfer war ein 63-jähriger Landwirt aus Wullowitz. Der mutmaßliche Täter stach viermal zu und flüchtete mit dem Auto des Opfers. Noch am selben Abend ließ sich er sich widerstandslos in Linz festnehmen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.


Angeklagter "tatsachengeständig"

Schon in der ersten Vernehmung zeigte sich der Angeklagte tatsachengeständig, er habe die beiden Opfer aber nur erschrecken wollen. Zwischen ihm und dem getöteten Flüchtlingsbetreuer bestand laut Aussage des Angeklagten ein latenter Konflikt, da sich der Asylwerber benachteiligt fühlte. Vom zweiten Opfer sei ihm das Auto verwehrt worden. Der Landwirt habe zudem zu schreien begonnen, worauf er ihm in die Brust gestochen habe.


"Nüchtern und zurechnungsfähig"

Ein Affektdelikt liegt laut Staatsanwaltschaft aber nicht vor. Laut Gutachten war der Angeklagte außerdem zurechnungsfähig und – abgesehen vom Konsum eines Joints – nüchtern. Ein attestierter religiös gefärbter Wahn sei für die Tathandlungen weder ursächlich, noch wesentlich gewesen. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liegen nicht vor. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Der Tatort in Wullowitz bei Freistadt. | Foto: fotokerschi.at/Kerschbaummayr
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