"Po-Grapscher" belästigt junge Frauen
Ein „Po-Grapscher“ belästigt Frauen und junge Mädchen in einem Linzer Bus Richtung Traun.
LINZ (nil). Jeden Tag fährt er früh morgens mit dem Bus von Linz nach Traun. Der volle Bus bietet ihm die perfekte Tarnung: Beim Einsteigen greift er Frauen und jungen Mädchen „versehentlich“ auf das Gesäß oder drückt sich fest von hinten an sie. „Ich habe schon öfter gesehen, dass er jemandem gezielt auf den Hintern grapscht und es auf das Gedränge schiebt, wenn ihn eine darauf anspricht“, sagt Christina H. (Name von der Redaktion geändert). Zudem soll sich der Unbekannte auch im Wartehäuschen oft penetrant nahe neben weibliche Passanten setzen.
Auch Minderjährige betroffen
Dabei schreckt der „Grapscher“ auch vor jungen Mädchen nicht zurück: „Ich habe ihn bei fast jeder Altersgruppe beobachten können, auch bei unter 16-Jährigen“, so H. Wie man sich vor solchen Attacken in der Öffentlichkeit schützen kann, wissen die Expertinnen im Autonomen Frauenzentrum in Linz: „Sagen Sie laut, damit möglichst viele Fahrgäste es hören können: ’Hände weg, fassen Sie mich nicht an!’ Stehen Sie auf und verlassen Sie die Bedrohungssituation. Führen Sie der Peron vor Augen, dass Sie nicht bereit sind, sich solche Übergriffe gefallen zu lassen.“ Nachts sollte man sich grundsätzlich in die Nähe des Fahrers oder in einen Waggon setzen, in dem schon mehrere Fahrgäste sitzen.
So kann man sich schützen
Wer beobachtet, dass eine Frau sexuell belästigt wird, sollte nicht wegschauen, sondern aktiv werden: „Sprechen Sie die Person an und sagen Sie ihr, dass sie die Frau in Ruhe lassen soll. Wenn die Situation zu bedrohlich ist, holen Sie sich Hilfe von anderen Fahrgästen oder rufen Sie die Polizei.“ Psychoziale und rechtliche Beratung bietet das Autonome Frauenzentrum in der Starhembergstraße 10/2. Dort kann man auch die Möglichkeit einer Anzeige besprechen. Kontakt: 0732/602200
Info: "Po-Grapschen" und das Strafrecht
Strafrechtlich gesehen ist es keine sexuelle Belästigung, wenn ein Mann einer Frau auf den Hintern greift. Der Fall einer Grazerin erregte im Vorjahr Aufsehen, als ihre Klage abgewiesen wurde. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Sexuelle Belästigung wird im Strafgesetz als „intensives Berühren des Geschlechtsteils oder des Busens“ definiert. Das Gesäß gehöre hier nicht dazu. Eine breitere Interpretation findet sich im Gleichbehandlungsgesetz, das aber nicht im öffentlichen Raum, sondern nur am Arbeitsplatz oder beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern angewendet wird. Arbeitsgruppen des Justizministeriums prüft, ob das „Po-Grapschen“ im Zuge der Strafrechtsreform 2015 ins Strafrecht aufgenommen werden kann
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