Viele Unfälle mit E-Roller
Helmpflicht, Promille, Blinker – neue E-Scooter Regeln ab Mai

Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter. | Foto: MeinBezirk
  • Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter.
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Der E-Scooter wird ab dem 1. Mai offiziell zum Fahrzeug erklärt. Ab da greifen die Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Vor allem die Helmpflicht für alle unter 16-Jährigen sei in den Städten wichtig, heißt es aus dem Magistrat Linz. Gerade Junge sind häufig in Unfälle verwickelt. Zusätzlich brauchen die Gefährte ab Freitag einen Blinker sowie Rückstrahler. Auch E-Bikes und E-Mopeds sind von den Änderungen betroffen.

LINZ. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Österreich 1.127 E-Scooter-Fahrer verletzt oder getötet. Laut Statistik Austria entspricht das einem Anstieg um fast ein Drittel im Vergleich zu 2024. Die meisten E-Scooter-Verletzten gab es in der Gruppe der 10- bis 14-Jährigen. Deren Zahl hat sich auf 252 verdoppelt. Nur rund ein Sechstel der Kinder bis 14 Jahren trug einen Helm. Zum Vergleich: Bei den Radlern waren es 60 Prozent. „Die erweiterte Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern ist eine dringend notwendige Maßnahme gegen das wesentlich höhere Verletzungsrisiko", sagt Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP). Für Linz seien die Änderungen besonders wichtig. Bei der letzten Auswertung war der Anteil der Schwerverletzten unter E-Bike- und E-Scooter-Fahrern rund dreimal so hoch wie jener bei Radlern. Gerade in der Stadt ist durch die hohe Beschleunigung eine gewisse Rücksichtnahme erforderlich, heißt es aus dem Magistrat. Daher gebe es auch für die Leih-Scooter sogenannte "Langsam-Fahrzonen" mit einer Begrenzung von 10 km/h, wie etwa auf der Landstraße. Private Roller haben solche Einschränkungen nicht. Gleichzeitig waren 15 Prozent der verunglückten Rollerfahrer alkoholisiert. „Manche denken, dass man mit dem E-Scooter vielleicht nicht gestraft wird. Darauf wurde jetzt reagiert, indem das Alkohollimit von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt wird", sagt Petra Riener, Leiterin Verkehrssicherheit beim Öamtc Oberösterreich.

Das ist neu ab Mai

Für E-Roller gilt ab Freitag eine Helmpflicht bis 16 Jahre, bei E-Bikes nur bis 14 Jahre. Laut Öamtc würde das aber nicht reichen. Dort würde man es begrüßen, wenn alle einen Helm tragen. Viele würden das Risiko falsch einschätzen. „Der Hauptgrund liegt in unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten und unterschiedlicher Wahrnehmung der Gefahren. Radfahrer sind meist schneller unterwegs und schätzen die Risiken höher ein. Allerdings ist das Tragen eines Helms eine der wenigen Möglichkeiten, sich zu schützen", sagt Riener. Neben der Senkung der Promillegrenze müssen auch die Roller selbst aufgerüstet werden. Ab Freitag brauchen sie eine Bremse, eine Klingel und Rückstrahler an allen Seiten. Auch ein Blinker muss am Lenker installiert werden. Bei Dunkelheit benötigt das Gefährt zusätzlich ein Vorderlicht und ein Rücklicht. Während die meisten der rund 1.000 Linzer Leih-Scooter schon entsprechend ausgestattet sind, müssen Private jetzt nachrüsten. Der Öamtc wünscht sich gerade am Anfang Nachsicht von der Polizei. Die Frist bis zum 1. Mai sei zu kurz. Wer ab dann ohne Bremse, Klingel, Rückstrahler und Blinker erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Ab Oktober dürfen außerdem E-Mopeds nur mehr auf der Straße fahren. „Die Verbannung von E-Mopeds von Radwegen ab Oktober ist ein weiterer wichtiger Schritt. Denn die Überholmanöver der E-Mopeds waren mit ihrem Gewicht und ihrer Größe für viele andere Radwegbenutzer ein zunehmendes Ärgernis", so Hajart.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • E-Scooter-Lenker bis 16 Jahre müssen einen Helm tragen
  • Alkoholgrenze für E-Scooter-Fahrer sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille
  • E-Roller brauchen: Blinker, Klingel, Bremse, Rückstrahler in alle Richtungen und Vorder- und Rücklicht bei Dunkelheit
  • Für E-Bikes gilt eine Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • E-Mopeds dürfen ab Oktober nicht mehr auf Radfahranlagen fahren
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